Reisemanagement

Reisekostenpauschalen und Sachbezugswerte 2023: Alle Werte

Reisekostenpauschalen 2023 und Sachbezugswerte 2023 sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig

02. Dezember 2022 · 5 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Die Anzahl der Geschäftsreisen hat 2022 schon beinahe wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Damit setzt sich der Erholungstrend fort und macht Sachbezugswerte und Reisekostenpauschalen 2023 wieder zu einem wichtigen Thema für Geschäftsleute auf Dienstreisen. Informieren Sie sich daher, wie hoch die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugswerte 2023 ausfallen.

Reisekostenpauschalen und Sachbezüge 2023 im Überblick

Auch 2023 steigen die Werte für Sachbezüge ‒ sogar deutlich stärker als 2022. Und was Geschäftsreisende bei ihrer Reisekostenabrechnung besonders freut: Es kommt wieder Bewegung in die Reisekostenpauschalen, nachdem sie in den letzten beiden Jahren gleich geblieben waren.

Reisekostenpauschalen 2023 ‒ was sich ändert

Ab 01.01.2023 steigen die Pauschalen für Reisekosten im Ausland. Bei den Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen gelten aktuell dieselben Werte wie schon 2021 und 2022.

Sachbezugswerte 2023 ‒ was sich ändert

Der monatliche Wert für die Verpflegung erhöht sich von 2022 auf 2023 um 18 € – und zwar von 270 € auf 288 €. Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt damit deutlich stärker, als es der Sachbezugswert 2022 im Vergleich zum Sachbezugswert 2021 getan hat. Für das Frühstück ist damit ein geldwerter Vorteil mit 2 € veranschlagt, für das Mittag- und Abendessen mit jeweils 3,80 €.

Der monatliche Wert für die Miete einer Unterkunft liegt 2023 bei 265 € im Monat, was pro Kalendertag 8,83 € ausmacht. Auch hier steigt der Betrag für den Sachbezugswert deutlich um 24 € pro Monat im Vergleich zu 4 € zum Wechsel 2021/2022.

Marko Kiesel

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Sachbezugswerte und Reisekostenpauschalen 2023 auf einen Blick

Übersicht Sachbezüge 2023 im Inland

  • Monatswert für Verpflegung: 288 €
  • Monatswert für Unterkunft oder Mieten: 265 €

Sachbezugswerte 2023 für Verpflegung

Die 288 € für die Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:

  • Frühstück: 2,00 €, was 60 € im Monat sind.
  • Mittagessen: 3,80 €, was 114 € im Monat sind.
  • Abendessen: 3,80 €, was 114 € im Monat sind.

Als Mehrkosten sind somit 9,60 € pro Tag festgelegt, wodurch die 288 € zustandekommen.

Sachbezugswerte 2023 für Unterkunft und Miete

Im Normalfall beträgt der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete pro Kalendertag 8,83 €, also 265 € im Monat. Allerdings hängt dieser Wert von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl der Beschäftigten, von ihrer Volljährigkeit sowie von der Art ihrer Unterkunft:

Sachbezugswerte 2023 als Tabelle: Unterkunft volljährige Arbeitnehmer

Anzahl Beschäftigte Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt bzw. Gemeinschaftsunterkunft
1 265,00 € pro Monat / 

8,83 € pro Tag

225,25 € pro Monat /

7,51 € pro Tag

2 159,00 € pro Monat /

5,30 € pro Tag

119,25 € pro Monat /

3,98 € pro Tag

3 132,50 € pro Monat /

4,42 € pro Tag

92,75 € pro Monat /

3,09 € pro Tag

Mehr als 3 106,00 € pro Monat /

3,53 € pro Tag

66,25 € pro Monat /

2,21 € pro Tag

Sachbezugswerte 2023 als Tabelle: Unterkunft Jugendliche

Anzahl Beschäftigte Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt bzw. Gemeinschaftsunterkunft
1 225,25 € pro Monat / 

7,51 € pro Tag

185,50 € pro Monat /

6,18 € pro Tag

2 119,25 € pro Monat /

3,98 € pro Tag

79,50 € pro Monat /

2,65 € pro Tag

3 92,75 € pro Monat /

3,09 € pro Tag

53,00 € pro Monat /

1,77 € pro Tag

Mehr als 3 66,25 € pro Monat /

2,21 € pro Tag

26,50 € pro Monat /

0,88 € pro Tag

Reisekostenpauschale 2023 für Dienstreisen im Inland

Aktuell gelten 2023 noch dieselben Werte wie bei der Reisekostenpauschale 2022.

Werte Inlandspauschalen für 2023:

  • Mehr als 8 Stunden: 14 €
  • Ab 24 Stunden: 28 €
  • An- und Abreisetag: 14 € pro Tag

Reisekostenpauschalen 2023 für Geschäftsreisen im Ausland

Galten im gesamten Jahr 2022 noch die Reisekostenpauschalen von 2021 für geschäftliche Auslandsreisen, treten zum 1. Januar 2023 neue Auslandspauschalen in Kraft. Die Pauschalen für alle Länder finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2023″.

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Was sind Reisekostenpauschalen?

Mit Reisekostenpauschalen übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Mehrkosten für Betriebsreisende. Eine Pauschale bezeichnet dabei einen Geldbetrag, der sich aus verschiedenen Posten zusammensetzt. Dieser refinanziert eine Leistung zu einem vorher festgelegten Preis wie z.B. die Verpflegungspauschale.

Zu diesen Posten zählen:

  1. Transportkosten. Hierunter fallen beispielsweise ein Ticket für die Bahn, ein Flugzeug oder auch für die Straßenbahn, aber ebenso die Kosten für einen Mietwagen. Nutzen Geschäftsreisende ein privates Fahrzeug, wird nach Kilometersatz erstattet.
  2. Übernachtungskosten.
  3. Verpflegungskosten.
  4. Reisenebenkosten. Dies sind beispielsweise Straßennutzungskosten wie Mautgebühren oder Fährkosten, aber auch Parkplatzkosten, Kosten fürs Gepäck wie eine Gepäckversicherung oder Aufbewahrungskosten, sowie anfallende Gebühren der privaten Kreditkarte, die im Ausland beruflich genutzt wird.

Allerdings sind Unternehmen nicht verpflichtet, die Reisekostenabrechnung für ihre Mitarbeiter zu übernehmen. In diesem Fall haben Geschäftsreisende die Möglichkeit, ihre Reisekosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Warum gibt es Reisekostenpauschalen?

Wer eine Dienstreise antritt, tut dies im Auftrag seines Arbeitgebers. Da eine Geschäftsreise zahlreiche Mehrkosten für Verpflegung, Beförderung und Übernachtung mit sich bringt, haben Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diese Kosten wie den Verpflegungsmehraufwand von der Steuer abzusetzen – je nachdem, wer die Reisekosten trägt.

Was sind Sachbezugswerte?

Bei Sachbezugswerten handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn erhält. Diese werden ihm als Sachgüter zur Verfügung gestellt, die einem bestimmten Geldwert entsprechen. Dazu zählen:

  1. Wohnung
  2. Kost (beispielsweise in Kantinen)
  3. Dienstfahrzeug
  4. Handy
  5. Kleidung
  6. Gutscheine und Geldkarten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen
  7. Sportkurse
  8. Kinderbetreuung
  9. Zuschuss zur Pflege Angehöriger

Warum gibt es Sachbezugswerte?

Bei Sachbezugswerten geht es um vom Arbeitgeber bezahlte Leistungen, die keinen direkten betrieblichen Nutzen haben. Anstatt Geld auszubezahlen, bekommen Angestellte den Geldwert in Form eines Gutes – beispielsweise anstatt einer Gehaltserhöhung einen Dienstwagen oder ein Diensthandy. Da Sachbezüge als Betriebskosten abgerechnet werden, bringt diese Lösung steuerliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter.

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Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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