Mit der Jahreswende kommen neue Tagespauschalen und Übernachtungspauschalen für das Ausland auf Sie zu!
Ab dem 01.01.2012 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Das Bundesfinanzministerium hat die geänderten Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für über 50 Länder bzw. Städte bereits veröffentlicht.
Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über die wichtigsten Änderungen.
Welche Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen sind neu oder wurden abgeschafft?
Für den Kosovo sowie die Städte Atlanta, Chicago und New York City (USA) wurden nun Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Zuvor galten für Atlanta und Chicago die Pauschalen der Vereinigten Staaten von Amerika und für New York City die Pauschalen für den Staat New York.
Abgeschafft wurden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für die Städte Kopenhagen (Dänemark), Tel Aviv (Israel), Blantyre (Malawi) und Lagos (Nigeria) sowie für den Staat New York. Für die Reisekostenabrechnung gelten nun wieder die Pauschalen des jeweiligen Landes.
In vielen weiteren Ländern bzw. Städten haben sich die Tagespauschalen und Übernachtungspauschalen geändert, wie in Schweden, Brasilien, Hongkong (China) oder in San Francisco (USA).
Bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Std. wurde die Pauschale für Brasilien z.B. von 36€ auf 54€ heraufgesetzt. In Hongkong (China) hat sich die Pauschale von 72€ auf 62€ verringert.
Die Übersicht des Bundesfinanzministeriums vom 08.12.2011 (Az. IV C 5 – S 2353/08/10006:002) zu den einzelnen Änderungen finden Sie hier:
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen 2012
Welche Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen gelten wann?
Reist ein Mitarbeiter vom Inland ins Ausland gelten bei der Reisekostenabrechnung die Pauschbeträge des Ortes, den er vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
Bei eintägigen Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist bei der Reisekostenabrechnung der letzte Tätigkeitsort im Ausland für die Pauschalen maßgebend.
Für Länder die nicht in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums enthalten sind gelten die Pauschbeträge von Luxemburg.