Denken Sie bei Ihrer Reisekostenabrechnung daran, dass die Sachbezugswerte für ein Mittag- bzw. Abendessen seit dem 01.01.2012 auf 2,87 € angehoben wurden. Im Vorjahr lag der Wert bei 2,83 €. Der Sachbezugswert für ein Frühstück liegt weiterhin bei 1,57 €.
Wann sind bei Reisekostenabrechnungen Sachbezüge anzusetzen?
Sachbezugswerte sind anzusetzen, wenn ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber kostenlose Mahlzeiten gewährt bekommt, z.B. das Abendessen bei einer Vertriebstagung. Für diesen geldwerten Vorteil – der Mitarbeiter isst schließlich kostenlos – wird der Sachbezug angesetzt. Dabei kann der Sachbezugswert zum persönlichen Lohnsteuersatz des Mitarbeiters versteuert oder in voller Höhe (1,57 € für Frühstück/ 2,87 € für Mittag- bzw. Abendessen) einbehalten werden.
Wie verhält es sich bei dem Frühstück, das der Mitarbeiter während einer Geschäftsreise erhält?
Auch wenn das Frühstück auf der Hotelrechnung mit z.B. 25,00 € ausgewiesen ist, kann für die Mahlzeit der Sachbezug in Höhe von 1,57 € bei der Reisekostenabrechnung gekürzt bzw. lohnversteuert werden.
Voraussetzungen:
- Der Mitarbeiter bekommt die Kosten für das Frühstück von seinem Arbeitgeber erstattet
- die Hotelrechnung ist auf die Adresse des Arbeitgebers (nicht die private Anschrift des Mitarbeiters!) ausgestellt.
In diesem Sinne: Lassen Sie es sich schmecken!