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Digitale Essensmarken: Attraktives Mitarbeiter-Benefit im Lockdown

Digitale Essensmarken sind ein attraktives Benefit

20. Januar 2021 · 4 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Wie können Arbeitgeber die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter während des Lockdowns steigern? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon sind Mahlzeitenzuschüsse. Damit kann ein Unternehmen alle glücklich machen – essen muss schließlich jeder. Lesen Sie hier über digitale Essensmarken und was es mit Benefits generell auf sich hat.

Einleitung

Das mit der Mitarbeiterzufriedenheit ist oft eine Krux. Wie soll man sie gewährleisten, geschweige denn steigern? In Zeiten, da bei etlichen Arbeitnehmern Selbstentfaltung und Work-Life-Balance Vorrang haben, tun sich viele Vorgesetzte schwer, den richtigen Motivationshebel zu finden.

Vor allem die ab 1980 geborenen – also die Vertreter der Generationen Y und Z – sind durch klassische Alphamännchen-Benefits wie Dienstwagen, Firmenhandy und Corner Office immer seltener zu beeindrucken. Dies belegt Umfrage nach Umfrage. Auch ein Blick in die Medienlandschaft zeigt dies eindringlich. Hier einige Schlagzeilen aus jüngerer Zeit:

  • Was Arbeitnehmern wichtig ist: Kultur schlägt Gehalt (manager-magazin.de)
  • Junge Frauen suchen Jobs mit Sinn und Stabilität (derstandard.at)
  • Führungspositionen immer unbeliebter: Kaum jemand will Chef werden (merkur.de)
  • Warum sich die Deutschen mehr Freizeit wünschen (faz.net)
  • Kampf um Generation Y: Entfaltung schlägt Dienstwagen (handelsblatt.com)

Welche Formen von Benefits gibt es überhaupt?

Jeder Mitarbeiter ist anders. Daher kann man auch trotz bestimmter gesellschaftlicher Trends keine allgemeinen Schlüsse ziehen. Es gibt nach wie vor sehr viele Arbeitnehmer, die ein höheres Gehalt allemal einer besseren Unternehmenskultur vorziehen würden.

Belegschaften sind heterogene Gebilde – verschiedene Mitarbeiter freuen sich also über die verschiedensten Benefits. Dabei gibt es mehrere Formen, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Die Benefits lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:

  • Immaterielle Benefits: Dazu zählen u.a. Achtung und Lob durch Führungskräfte, eine positive Unternehmenskultur sowie die Möglichkeit zur Mitbestimmung fachlicher Ziele.
  • Materielle Benefits: Hierunter fallen z.B. die klassische Gehaltserhöhung, das Jobticket oder ein Dienstwagen für die private Nutzung.

Ob ein Benefit nun als Incentive (Anreiz zu besserer Leistung) oder als Gratifikation (Belohnung für exzellente Leistungen) eingesetzt wird, mag zwar aus arbeitspsychologischer Sicht unterschiedlich zu bewerten sein. Welche Corporate Benefits Arbeitnehmer jedoch auch wirklich wollen, ist eine ganz andere Frage.

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Welche Benefits für welche Mitarbeiter?

Nun wäre für Arbeitgeber jene Belohnung am effizientesten, die sich quasi nach dem Gießkannenprinzip für alle im Betrieb gleichermaßen realisieren ließe. Der Arbeitgeber hätte dadurch einen überschaubaren, ja geringen Aufwand. Allerdings ist dies nicht mit jedem Benefit machbar.

So würde sich zwar jeder Mitarbeiter über eine dicke Gehaltserhöhung freuen, doch für den Arbeitgeber wäre dies ausgesprochen unökonomisch. Es fallen zusätzliche Lohnnebenkosten an, also Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese möchte ein wirtschaftlich denkender und agierender Arbeitgeber tunlichst vermeiden. Allerdings kann ein zu sparsamer Ansatz auch Unmut bei den Mitarbeitern hervorrufen. Denn Arbeitgeber, die nur äußerst selten Gehaltserhöhungen gewähren, gelten als unattraktiv. Unternehmer müssen also immer behutsam abwegen, wann und wem sie Gehaltserhöhungen zusagen.

Doch neben Gehaltserhöhungen gibt es zahlreiche weitere Hebel, die sich für die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung eignen. Bei diesen anderen Mitarbeiterbenefits müssten allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie ihre Wirkung auch entfalten. Sprich: damit sie die Mitarbeiter auch tatsächlich zufriedenstellen.

Im Corona-Lockdown lassen sich zudem viele Benefits ohnehin nicht realisieren oder bringen kaum Vorteile, darunter:

Mitarbeiterbindung stärken durch Digitale Essensmarken

Eines der wirksamsten Corporate Benefits – gerade in Lockdown-Zeiten – sind Mahlzeitenzuschüsse. Warum? Ganz einfach aus dem Grund, weil jeder Mitarbeiter essen muss. Es gibt also niemanden, der von einem Mahlzeitenzuschuss nicht Gebrauch machen könnte. Mit einem vom Arbeitgeber gewährten Mahlzeitenzuschuss – etwa in Form von digitalen Essensmarken – kann der Mitarbeiter in der Mittagspause beim Essen Geld sparen. Der Kollege holt sich in der Mittagspause eine Mahlzeit, ein paar Lebensmittel oder Snacks aus dem Supermarkt und fotografiert im Anschluss einfach den Rechnungsbeleg per Smartphone ab.

Digitale Essensmarken: Geldwerter Vorteil

Bei digitalen Essensmarken handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser stellt eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar. Der Mitarbeiter erfährt durch diesen Sachbezug eine spürbare finanzielle Entlastung in seinem Alltag. Für den Arbeitgeber wiederum bleibt der Essenszuschuss bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.

Neue Sachbezugswerte seit Anfang 2021

Seit Januar 2021 gelten höhere Sachbezugswerte. Dies wirkt sich konkret auf Mitarbeiter aus, die digitale Essensmarken bzw. Mahlzeitenzuschüsse erhalten. Aktuell liegt der Maximalwert nun bei 6,57 Euro. Der Betrag selbst setzt sich zusammen aus dem zu versteuernden Sachbezugswert von 3,47 Euro und dem steuerfreien Zuschuss von höchstens 3,10 Euro.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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