Reisekostenabrechnung: Neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für 2012

Pauschalen im AuslandMit der Jahreswende kommen neue Tagespauschalen und Übernachtungspauschalen für das Ausland auf Sie zu!

Ab dem 01.01.2012 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.

Das Bundesfinanzministerium hat die geänderten Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für über 50 Länder bzw. Städte bereits veröffentlicht.

Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über die wichtigsten Änderungen.

Selbst Hand anlegen!

So stimmt Ihre Hotelrechnung mit dem deutschen Reisekostenrecht garantiert überein!

Man sollte meinen, dass man Originalrechnungen nicht nachträglich manuell abändern darf, aber es gibt mindestens eine Ausnahme, bei der genau dies doch erlaubt ist:

Konkreter Fall: Sie sind ins Reich der Mitte gereist und möchten nun nach einigen Tagen wieder zurückreisen. Sie stehen an der Rezeption, wollen auschecken, stellen erneut nervös fest, dass Ihr Flug in Kürze geht und Sie schon längst Ihre Koffer am Flugschalter hätten abgeben sollen. Hinter Ihnen stehen zehn weitere Gäste, die genervt auf die Uhr schauen und genauso wie Sie fluchtartig das Hotel verlassen wollen, um das Flugzeug zu erreichen.

Stimmt Ihre Hotelrechnung mit dem deutschen Reisekostenrecht überein?

Auf Ihrer Hotelrechnung steht ein Preis, gefrühstückt haben Sie nicht und dieses war auch nicht im Übernachtungspreis inbegriffen. Sie möchten folglich Ihre Verpflegungspauschale nicht für etwas kürzen, wofür Sie nichts erhalten haben. Also was tun?

Richtige Reisekostenabrechnung: Praktische Übersicht aller Pauschalen und Regelungen

Die Regelungen bei den Reisekostenabrechnungen sind kompliziert und ändern sich ständig.
Daher haben wir Ihnen die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen prägnant zusammengefasst.

Richtige Reisekostenabrechnung: Pauschalen

Verpflegungspauschalen Deutschland
Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand im Inland:

  • Abwesenheitsdauer 24 Std. – € 24
  • Abwesenheitsdauer Mindestens 14 Std. – € 12
  • Abwesenheitsdauer Mindestens 8 Std. – € 6

§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes

Übernachtungspauschale Deutschland
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt 20 €.

R 9.7 Absatz 3 LStR

Merke: Nicht erstattete Beträge können nicht als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland
Die aktuellen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland gültig ab dem 01.01.2010 finden Sie hier:

BMF Schreiben Pauschbeträge

Under the bridge

© Onnola / Flickr

Wann erhalten Sie Übernachtungspauschalen?

Wenn Sie Glück haben, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber die vollen Übernachtungspauschalen aus. Diese können Sie dann ansetzen, wenn Sie geschäftlich unterwegs sind und privat bei Bekannten, Freunden, Mama, Papa, Frau 1 oder Frau 2 übernachten.

Wie verhält es sich aber, wenn Sie im Auto übernachten, in Ihrem Führerhaus, im Flugzeug, im Caravan oder auf der Parkbank unter der Brücke (Frau 2 hat von Frau 1 erfahren!!!)? Gibt es auch hierfür die Übernachtungspauschale?

Nein, sagt der Gesetzgeber. Selbst wenn Sie also einen schicken, geräumigen, klimatisierten Caravan haben (Sie arbeiten bei einem Caravanhersteller) und in diesem übernachten, steht Ihnen die Übernachtungspauschale nicht zu.

Sie fragen sich warum Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Übernachtungspauschale haben?

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung rückwirkend zum 01.07.2011

Wer hätte es gedacht: Elektronische Rechnungen sind nun endlich den Papierrechnungen gleich gestellt.
Der Bundesrat hat am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt und damit die elektronische Rechungsstellung durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz erheblich vereinfacht. Zukünftig bedarf es keiner elektronischen Signatur oder dem EDI-Verfahren mehr.

Wir Informieren Sie in diesem Beitrag über die wichtigsten Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung:

Anforderungen an elektronische Rechnungen

Sowohl für Papier- als auch für elektronische Rechnungen gelten folgende Anforderungen um umsatzsteuerrechtlich anerkannt zu werden:

- Echtheit der Herkunft, d.h. die Identität des Rechungsausstellers muss gewährleistet sein.
- Unversehrtheit des Inhalts, d.h. die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben dürfen während der Übermittlung der Rechnung nicht geändert werden.
- Lesbarkeit der Rechnung

Wichtig ist, dass es einer Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnungsstellung bedarf. Angeraten wird eine schriftliche Vereinbarung, um dies beweisen zu können.