Österreich? Ich bin doch nicht in Österreich!


Welche Verpflegungspauschale ist bei Auslandsreisen korrekt?

Gerade bei Auslandsreisen stellt sich uns immer wieder die Frage, welche Verpflegungspauschale wir eigentlich für die einzelnen Tage erhalten. Am folgenden Beispiel möchte ich Ihnen einmal eine weitere Kuriosität aus der Welt der Reisekostenabrechnung näher bringen:
Sie fliegen heute um 21:55 Uhr Ortszeit von Frankfurt nach Sydney. Da der Flieger auch mal nachtanken muss, legen Sie in Singapur einen Zwischenstopp ein, bei dem Sie das Flugzeug kurzzeitig verlassen müssen, um dann zwei Stunden später weiterzufliegen. Am übernächsten Morgen kommen Sie dann um 05:55 Uhr halb verschlafen in Sydney an.

Zwar werden Sie sich nach so einem langen Flug wohl kaum sofort die Frage stellen, welche Pauschalen Sie für welchen Tage erhalten, aber wir spielen diese Anreise einmal durch.

Reisekostenabrechnung: Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Denken Sie bei Ihrer Reisekostenabrechnung daran, dass die Sachbezugswerte für ein Mittag- bzw. Abendessen seit dem 01.01.2012 auf 2,87 € angehoben wurden. Im Vorjahr lag der Wert bei 2,83 €. Der Sachbezugswert für ein Frühstück liegt weiterhin bei 1,57 €.

BMF Schreiben Sachbezüge

Wann sind bei Reisekostenabrechnungen Sachbezüge anzusetzen?

Sachbezugswerte sind anzusetzen, wenn ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber kostenlose Mahlzeiten gewährt bekommt, z.B. das Abendessen bei einer Vertriebstagung. Für diesen geldwerten Vorteil – der Mitarbeiter isst schließlich kostenlos – wird der Sachbezug angesetzt. Dabei kann der Sachbezugswert zum persönlichen Lohnsteuersatz des Mitarbeiters versteuert oder in voller Höhe (1,57 € für Frühstück/ 2,87 € für Mittag- bzw. Abendessen) einbehalten werden.

Reisekostenabrechnung: Neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für 2012

Pauschalen im AuslandMit der Jahreswende kommen neue Tagespauschalen und Übernachtungspauschalen für das Ausland auf Sie zu!

Ab dem 01.01.2012 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.

Das Bundesfinanzministerium hat die geänderten Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für über 50 Länder bzw. Städte bereits veröffentlicht.

Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über die wichtigsten Änderungen.

Selbst Hand anlegen!

So stimmt Ihre Hotelrechnung mit dem deutschen Reisekostenrecht garantiert überein!

Man sollte meinen, dass man Originalrechnungen nicht nachträglich manuell abändern darf, aber es gibt mindestens eine Ausnahme, bei der genau dies doch erlaubt ist:

Konkreter Fall: Sie sind ins Reich der Mitte gereist und möchten nun nach einigen Tagen wieder zurückreisen. Sie stehen an der Rezeption, wollen auschecken, stellen erneut nervös fest, dass Ihr Flug in Kürze geht und Sie schon längst Ihre Koffer am Flugschalter hätten abgeben sollen. Hinter Ihnen stehen zehn weitere Gäste, die genervt auf die Uhr schauen und genauso wie Sie fluchtartig das Hotel verlassen wollen, um das Flugzeug zu erreichen.

Stimmt Ihre Hotelrechnung mit dem deutschen Reisekostenrecht überein?

Auf Ihrer Hotelrechnung steht ein Preis, gefrühstückt haben Sie nicht und dieses war auch nicht im Übernachtungspreis inbegriffen. Sie möchten folglich Ihre Verpflegungspauschale nicht für etwas kürzen, wofür Sie nichts erhalten haben. Also was tun?

Richtige Reisekostenabrechnung: Praktische Übersicht aller Pauschalen und Regelungen

Die Regelungen bei den Reisekostenabrechnungen sind kompliziert und ändern sich ständig.
Daher haben wir Ihnen die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen prägnant zusammengefasst.

Richtige Reisekostenabrechnung: Pauschalen

Verpflegungspauschalen Deutschland
Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand im Inland:

  • Abwesenheitsdauer 24 Std. – € 24
  • Abwesenheitsdauer Mindestens 14 Std. – € 12
  • Abwesenheitsdauer Mindestens 8 Std. – € 6

§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes

Übernachtungspauschale Deutschland
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt 20 €.

R 9.7 Absatz 3 LStR

Merke: Nicht erstattete Beträge können nicht als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland
Die aktuellen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland gültig ab dem 01.01.2010 finden Sie hier:

BMF Schreiben Pauschbeträge