Allgemeine Geschäftsbedingungen der HRworks GmbH
Gültig seit 1.7.2005
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die HRworks GmbH mit Sitz in Freiburg (nachfolgend HRworks genannt) bietet
die im Folgenden genannten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen an:
- Nutzung der Software HRworks (nachfolgend Software genannt) in den Geschäftsmodellen
Internet Miete, Intranet Miete und Intranet Kauf (Teil 2 dieser Geschäftsbedingungen)
- Nutzung der Updates der Software ("Wartungsvertrag") (Teil 3 dieser
Geschäftsbedingungen)
- Beratung und Support zur Software (Teil 4 dieser Geschäftsbedingungen)
- Vor-Ort-Dienstleistungen (Starterpaket, Training, Einführung für
Reisende, Vor-Ort-Beratung, Referententage) (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen)
- Offene Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen)
- Anpassung der Software auf individuellen Wunsch (Teil 7 dieser Geschäftsbedingungen).
(2) Für sämtliche in Abs. 1 genannte Leistungen von HRworks gelten
die allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 dieser AGB) und die allgemeinen Schlussbestimmungen
(Teil 8 dieser AGB). Ergänzend gelten - je nach Inhalt der vereinbarten
Leistung - die Teile 2 bis 7 dieser AGB.
§ 2 Beschreibung der Software, Kompatibilität
der Software, Schutzrechte an der Software
(1) Zweck und Funktionalität der Software ergeben sich aus Angaben auf
der Website www.hrworks.de sowie aus weiteren Mitteilungen von HRworks. Bestandteil
der Software ist eine Hilfsfunktion, die Installation, Konfiguration und Bedienung
der Software beschreibt. Ein Benutzerhandbuch zur Software wird von HRworks
nicht erstellt. Der Quellcode ist nicht Bestandteil der Software und wird von
HRworks nicht zur Verfügung gestellt.
(2) HRworks garantiert für die Kompatibilität der Software mit anderen
vom Kunden verwendeten Programmen und der vom Kunden verwendeten Hardware nur,
soweit HRworks den Kunden hierüber ausdrücklich informiert. Auf
Nachfrage gibt HRworks Auskunft zur Kompatibilität der Software mit bestimmter
vom Kunden verwendeter Software und Hardware, soweit HRworks darüber
sichere Informationen vorliegen.
(3) HRworks garantiert, dass die überlassene Software frei von Schutzrechten
Dritter ist.
§ 3 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern
HRworks ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit
der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
HRworks ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der
Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit
ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern für den Kunden hierdurch
keine Nachteile entstehen.
§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt HRworks bei der Erfüllung der von HRworks
vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Kunde stellt Informationen, Daten und
sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch
HRworks erforderlich ist, rechtzeitig zur Verfügung. Solange und soweit
der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verschieben sich eventuelle
Fristen und Termine zu Gunsten von HRworks entsprechend nach hinten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung
sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie
es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Kosten zu tragen, die durch eine Verletzung dieser Pflicht verursacht sind
und stellt HRworks von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch
die Verletzung dieser Pflicht entstehen.
§ 5 Datensicherheit im Internet
(1) HRworks setzt das 128-Bit SSL-Zertifikat zur Verschlüsselung der
Datenübertragung ein, um die Daten während der Übertragung vor
dem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit sich zukünftig neue Sicherheitsstandards
etablieren, die den Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter optimieren, wird
HRworks diese Sicherheitsstandards einsetzen.
(2) HRworks haftet außerhalb des Verantwortungsbereichs von HRworks
und der Erfüllungsgehilfen von HRworks nicht für fehlerhafte oder
unvollständige Übertragung der Daten im Internet aufgrund fehlerhafter
Funktion von Internet-Software, Browsern oder der Internet-Infrastruktrur.
§ 6 Haftung von HRworks für Mängel der Software
(1) Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich zu melden und
in für HRworks nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Der Kunde wird
gebeten, für Fehlermeldungen, das Support-Forum unter www.hrworks.de zu
nutzen.
(2) HRworks ist berechtigt, die Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder durch Neulieferung zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung durch HRworks
kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung,
z. B. über das Support Forum an den Kunden erfolgen.
(3) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunde gemeldeter Mangel tatsächlich
nicht besteht, ist HRworks berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung
einhergehenden Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern dies im
Vorfeld mit dem Kunden vereinbart wurde. Eine Berechnung erfolgt nicht, soweit
der Kunde zur Fehlermeldung das Support-Forum nutzt und zur kostenlosen Inanspruchnahme
des Support Forums nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt
ist.
§ 7 Haftung von HRworks für Schäden
(1) Die Haftung von HRworks für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen
sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des
Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet HRworks für jeden
Grad des Verschuldens.
(2) HRworks haftet nur auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Haftung für Leben, Körper
und Gesundheit des Kunden.
(3) Soweit die Haftung gegenüber HRworks ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HRworks.
(4) Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Form von rechtsverbindlichen Mitteilungen
(1) Rechtsverbindliche Mitteilungen von HRworks an den Kunden, die in diesen
Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, stellt HRworks schriftlich oder
elektronisch zu. Die elektronische Zustellung erfolgt per Email. Der Kunde gibt
HRworks eine Email-Adresse an, über die ihn rechtsverbindliche Mitteilungen
erreichen sollen.
(2) HRworks ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen an die Kunden
unter www.hrworks.de im Support-Forum, Rubrik "Ankündigungen"
mitzuteilen. Diese Mitteilungen gelten vier Wochen nach Beginn Ihrer Veröffentlichung
als zugegangen. Dieser Absatz gilt nicht für Erklärungen von besonderer
Bedeutung.
(3) Rechtsverbindliche Mitteilungen des Kunden an HRworks, die in diesen Geschäftsbedingungen
vorgesehen sind, haben schriftlich oder elektronisch zu erfolgen. Die Adresse
für schriftliche Mitteilungen lautet: HRworks GmbH, Basler Landstraße
8, 79111 Freiburg. Elektronische Mitteilungen haben per Email an folgende Adresse
zu erfolgen: kontakt@hrworks.de.
(4) Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn für bestimmte Mitteilungen in diesen
Vertragsbedingungen die Schriftform vorgesehen ist.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Alle vereinbarten Preise und Vergütungen verstehen sich im Zweifel
als Netto-Beträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto
ist unzulässig.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens
dreißig Tage nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug erhebt HRworks
für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils
10 € und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren
in Höhe von jeweils 20 €. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug, so ist HRworks berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen
in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.
(3) HRworks ist bei Verzug berechtigt, den Zugang zur Nutzung der Software
nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Ankündigung kann auch
in einer Mahnung enthalten sein. Die Entsperrung kann von der Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € abhängig gemacht werden.
(4) Gegen Forderungen von HRworks kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts
nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
zu.
Teil 2 Besondere Regelungen für die Nutzung der Software in den Geschäftsmodellen Internet Miete, Intranet Miete und Intranet Kauf
§ 10 Geschäftsmodelle
(1) Der Kunde entscheidet sich für eines der folgenden Geschäftsmodelle:
Internet Miete: Die Software wird auf einem HRworks-Server betrieben. Die
Lizenzen werden gemietet ("ASP-Anwendung").
Intranet Miete: Die Software wird an den Kunden geliefert und auf einem Server
des Kunden betrieben. Die Lizenzen werden gemietet.
Intranet Kauf: Die Software wird an den Kunden geliefert und auf einem Server
des Kunden betrieben. Die Lizenzen werden gekauft.
(2) Der Leistungsumfang der Geschäftsmodelle ergibt sich aus der Vereinbarung
zwischen HRworks und dem Kunden, deren Bestandteil diese Allgemeine Geschäftsbedingungen
sind.
(3) HRworks beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach Vertragsabschluss,
wenn kein anderer Termin vereinbart wurde.
(4) Für die einzelnen Geschäftsmodelle gelten jeweils die folgenden
besonderen Regelungen.
Teil 2a Besondere Regelungen für das Geschäftsmodell "Internet Miete"
§ 11 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software. Die Software wird auf einem Server von HRworks
betrieben.
(2) In der Regel steht die Anwendung der Software 24 Stunden täglich an
7 Tagen in der Woche zur Verfügung. HRworks garantiert eine Verfügbarkeit
der Server und damit der gespeicherten Daten von durchschnittlich 98% per annum.
Soweit die Server aus Gründen nicht erreichbar sind, die HRworks nicht
zu verantworten hat, ist die Nichterreichbarkeit bei der Berechnung der 98%-Quote
gem. Satz 2 nicht zu berücksichtigen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Vertragsbeziehungen zu Dritten
so auszugestalten, dass eine Nutzung der Software - entgeltlich oder unentgeltlich
- ausgeschlossen ist. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die
Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Die Nutzung der Software Updates (Teil 3 dieser Geschäftsbedingungen)
ist Bestandteil dieses Geschäftsmodells. Abs. (1), (2) und (3) gelten auch
für die Nutzung der Software Updates.
(5) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit kostenlos das Support-Forum
von HRworks im Internet unter www.hrworks.de nutzen.
(6) Vor-Ort-Dienstleistungen (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen), offene
Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen), Anpassung der Software
auf individuellen Wunsch (Teil 7 dieser Geschäftsbedingungen) sowie die
Nutzung anderer Software als HRworks sind nicht Vertragsgegenstand. Hierbei
handelt es sich um zusätzliche zu vergütende Leistungen, über
die eigenständige Vereinbarungen abgeschlossen werden.
§ 12 Entgelt
(1) Die Nutzung der Software erfolgt zu dem vereinbarten monatlichen Entgelt.
Begonnene Monate sind voll zu vergüten.
(2) Das Entgelt wird zum Ende jedes Kalendermonats berechnet und fällig.
(3) HRworks hat das Recht, das Entgelt den Bedingungen den wettbewerbs- und
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung der Entgelte
ist dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrer Wirksamkeit mitzuteilen.
(4) Grundlage der Entgeltberechnung sind alle im jeweiligen Monat im System
vorhandenen Personen; ausgenommen sind Personen mit dem Status "ausgeschieden".
Auch für im jeweiligen Monat neu angelegte und wieder gelöschte oder
auf "ausgeschieden" gesetzte Personen fällt das Entgelt an.
(5) Dem Kunden ist nicht gestattet, über eine im System vorhandene Person
Daten zu verwalten oder Abrechnungen zu erstellen, die Personen betreffen, welche
im System nicht vorhanden sind. HRworks behält sich vor, in diesen Fällen
die entgangenen Umsätze nachzuberechnen.
(6) Der Kunde erhält für jeden Abrechnungszeitraum eine gesonderte
elektronische Rechnung.
(7) Der Kunde ermächtigt HRworks zur Einziehung der Entgelte im Lastschriftverfahren.
Das monatliche Entgelt wird jeweils im Nachhinein eingezogen. Die Ermächtigung
erstreckt sich auch auf Bearbeitungsgebühren von HRworks für unberechtigte
Rücklastschriften.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, auch Entgelte, die andere Personen befugt oder
unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, zu tragen, es sei denn
der Kunde kann nachweisen, dass er dies nicht zu vertreten hat.
§ 13 Besondere Pflichten für HRworks
(1) Die Daten auf den Servern von HRworks werden regelmäßig sorgfältig
gesichert. Im seltenen Fall eines Totalausfalls der HRworks Anwendung können
unter ungünstigen Umständen die Daten eines oder mehrere Tage verloren
gehen. HRworks spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung
ein.
(2) HRworks verpflichet sich, auch über das Vertragsende hinaus, keine
Kundendaten an Dritte weiter zu geben.
§ 14 Vertragslaufzeit
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Systemeinrichtung und
der Freischaltung der Zugangskennung. Dieser Tag stellt den Beginn des Vertragsverhältnisses
dar. Der Kunde ist berechtigt, ohne weitere Vergütung die Software für
Vorgänge (Reisen von Mitarbeitern, angefallene Spesen, usw.) zu nutzen,
die im vorangegangenen Kalendermonat stattgefunden haben.
(2) Der Kunde und HRworks können das Vertragsverhältnis ohne Angabe
von Gründen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. HRworks ist
verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten.
(3) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit
des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist HRworks
berechtigt, den Zugang zur Software Anwendung sofort zu sperren.
(4) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden alle durch HRworks gespeicherten
Daten gelöscht. Der Kunde ist verpflichtet, Datenbestände wie Berichte,
Listen, etc. auf dem eigenen Netzwerk abzuspeichern, soweit er den Verlust der
Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit verhindern will.
Teil 2b Besondere Regelungen für das Geschäftsmodell "Intranet Miete"
§ 15 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software. Die Software wird durch Übermittlung der
erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden
geliefert.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Vertragsbeziehungen zu Dritten
so auszugestalten, dass eine Nutzung der Software - entgeltlich oder unentgeltlich
- ausgeschlossen ist. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die
Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Die Nutzung der Software Updates (Teil 3 dieser Geschäftsbedingungen)
ist Bestandteil dieses Geschäftsmodells. Die Abs. (1) und (2) gelten auch
für die Nutzung der Software Updates.
(4) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit kostenlos das Support-Forum
von HRworks im Internet unter www.hrworks.de nutzen.
(5) Vor-Ort-Dienstleistungen (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen), offene
Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen), Anpassung der Software
auf individuellen Wunsch (Teil 7 dieser Geschäftsbedingungen), die Installation
und Konfiguration der Software beim Kunden, die Vornahme individueller Einstellungen
beim Kunden sowie die Nutzung anderer Software als HRworks sind nicht Vertragsgegenstand.
Hierbei handelt es sich um zusätzliche zu vergütende Leistungen, über
die eigenständige Vereinbarungen abgeschlossen werden.
§ 16 Entgelt
(1) Die Nutzung der Software erfolgt zu dem vereinbarten monatlichen Entgelt.
Begonnene Monate sind voll zu vergüten.
(2) Das Entgelt wird zum Ende jedes Kalendermonats berechnet und fällig.
(3) HRworks hat das Recht, das Entgelt den Bedingungen den wettbewerbs- und
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung der Entgelte
ist dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrer Wirksamkeit mitzuteilen.
(4) Grundlage der Entgeltberechnung sind alle im jeweiligen Monat im System
vorhandenen Personen; ausgenommen sind Personen mit dem Status "ausgeschieden".
Auch für im jeweiligen Monat neu angelegte und wieder gelöschte oder
auf "ausgeschieden" gesetzte Personen fällt das Entgelt an.
(5) Dem Kunden ist nicht gestattet, über eine im System vorhandene Person
Daten zu verwalten oder Abrechnungen zu erstellen, die Personen betreffen, welche
im System nicht vorhanden sind. HRworks behält sich vor, in diesen Fällen
die entgangenen Umsätze nachzuberechnen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet zur Feststellung, wie viele Personen im System
angemeldet waren, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats einen
so genannten Key an HRworks zu übermitteln. HRworks ermittelt durch
Auslesen des Keys, wie viele Personen im Abrechnungszeitraum angemeldet waren
und welche zusätzlichen kostenpflichtigen Optionen der Software genutzt
wurden (z. B. weitere Mandanten oder CPUs) und erstellt eine entsprechende Rechnung.
Der Kunde erhält einen neuen Key zurück, den er in die Software einspielt
und der ihn zur weiteren Benutzung der Software berechtigt. Zwischen dem Auslesen
und neuen Einspielen eines Keys dürfen keine weiteren Personen angelegt
werden, da diese sonst noch in den vergangenen Abrechnungsmonat aufgenommen
werden und ein neuer Key erstellt werden muss.
§ 17 Vertragslaufzeit
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Systemeinrichtung bzw.
mit der Übermittlung der erforderlichen Informationen zum Download aus
dem Internet durch den Kunden. Dieser Tag stellt den Beginn des Vertragsverhältnisses
dar. Der Kunde ist berechtigt, ohne weitere Vergütung die Software für
Vorgänge (Reisen von Mitarbeitern, angefallene Spesen, usw.) zu nutzen,
die im vorangegangenen Kalendermonat stattgefunden haben.
(2) Der Kunde und HRworks können das Vertragsverhältnis ohne Angabe
von Gründen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. HRworks
ist verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten.
(3) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit
des Vertrages vor.
§ 18 Datensicherheit
Der Kunde muss alle im Zusammenhang mit der Software gepflegten und erzielten
Daten regelmäßig auf einem Datenträger abspeichern, um eine
Rekonstruktion verloren gegangener Daten mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.
Soweit HRworks gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den aufgrund eines Datenverlusts entstandenen Schaden haftet, ist die
Haftung auf die Kosten beschränkt, die daraus entstehen, dass die vom Kunden
auf einer Sicherungskopie gespeicherten Daten wieder eingespielt werden und
die Daten wiederhergestellt werden, die auch bei einer ordnungsgemäß
erfolgten Sicherung verloren gegangen wären.
Teil 2c Besondere Regelungen für das Geschäftsmodell "Intranet Kauf"
§ 19 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software. Die Software wird durch Übermittlung der
erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden
geliefert.
(2) Der Kunde darf die Software insgesamt einmalig und nur vollständig
und unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte an Dritte weitergeben.
Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche beim Kunden vorhandene
Versionen der Software einschließlich Sicherungskopien, die der Kunde
angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben. Eine Weitervermietung
der Software ist untersagt.
(3) Nutzung der Updates der Software (Teil 3 dieser Geschäftsbedingungen)
ist nicht Bestandteil dieses Geschäftsmodells. Updates der Software können
optional unter den in Teil 3 dieser Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen
gegen zusätzliche Vergütung geliefert werden.
(4) Vor-Ort-Dienstleistungen (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen), offene
Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen), Anpassung der Software
auf individuellen Wunsch (Teil 7 dieser Geschäftsbedingungen), die Installation
und Konfiguration der Software beim Kunden, die Vornahme individueller Einstellungen
beim Kunden, die kostenlose Teilnahme am Support-Forum sowie die Nutzung anderer
Software als HRworks sind nicht Vertragsgegenstand. Hierbei handelt es sich
um zusätzliche zu vergütende Leistungen, über die eigenständige
Vereinbarungen abgeschlossen werden.
(5) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum von HRworks.
§ 20 Entgelt
(1) Die Lieferung der Software erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt.
(2) Das Entgelt wird unmittelbar vor oder bei Lieferung der Software berechnet
und fällig.
(3) Dem Kunden ist nicht gestattet, über eine im System vorhandene Person
Daten zu verwalten oder Abrechnungen zu erstellen, die Personen betreffen, welche
im System nicht vorhanden sind. HRworks behält sich vor, in diesen Fällen
die entgangenen Umsätze nachzuberechnen.
§ 21 Datensicherheit
Der Kunde muss alle im Zusammenhang mit der Software gepflegten und erzielten
Daten regelmäßig auf einem Datenträger abspeichern, um eine
Rekonstruktion verloren gegangener Daten mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.
Soweit HRworks gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den aufgrund eines Datenverlusts entstandenen Schaden haftet, ist die
Haftung auf die Kosten beschränkt, die daraus entstehen, dass die vom Kunden
auf einer Sicherungskopie gespeicherten Daten wieder eingespielt werden und
die Daten wiederhergestellt werden, die auch bei einer ordnungsgemäß
erfolgten Sicherung verloren gegangen wären.
Teil 3 Besondere Regelungen für die Nutzung der Updates der Software ("Wartungsvertrag")
§ 22 Vertragsgegenstand
(1) HRworks stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit alle neuen
Programmversionen der Software, die für das vom Kunden gewählte Geschäftsmodell
vorliegen, zur Verfügung. Soweit die Software nicht Vertragsbestandteil
des Geschäftsmodells Internet Miete ist, wird sie durch Übermittlung
der erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden
geliefert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Updates unverzüglich
herunterzuladen. Er ist für Schäden, die daraus resultieren, dass
die Updates nicht unverzüglich heruntergeladen und eingespielt werden,
in vollem Umfang verantwortlich. Der Funktionsumfang der neuen Version ergibt
sich aus der Online-Hilfe, die Bestandteil der Software ist, sowie sonstigen
Informationen von HRworks.
(2) Hat der Kunde mehrere Lizenzen der Software im Rahmen des Geschäftsmodells
Intranet Kauf erworben, so erstreckt sich der Vertrag über die Updates
der Software auf alle Lizenzen. Eine Beschränkung des Vertrags auf einzelne
Lizenzen ist nicht möglich.
(3) HRworks wird sich im Zuge der Erstellung neuer Programmversionen bemühen,
die Software an sich ändernde gesetzliche Regelungen, insbesondere Änderungen
der Reisekostenpauschalen, der steuerlichen Reisekostenregelungen und des Bundesurlaubsgesetzes
im Rahmen der betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten von HRworks
innerhalb einer angemessenen Frist anzupassen.
(4) HRworks wird sich im Zuge der Erstellung neuer Programmversionen bemühen,
die Software möglichst zeitnah an sich ändernde Systemlandschaften
anzupassen. Insbesondere sollen neue Versionen von unterstützten Browsern
und neue Versionen der unterstützten Betriebssysteme mit der Software zusammenarbeiten.
Im Gegenzug stellt HRworks gegebenenfalls die Unterstützung von veralteten
Browsern und Betriebssystemen ein. Welche Systemlandschaften, Browser und Betriebssysteme
im Einzelnen von der Software unterstützt werden, wird von HRworks festgelegt.
HRworks informiert die Kunden online über die unterstützten Browser-Versionen.
Es besteht kein Anspruch auf die Unterstützung bestimmter Systemlandschaften,
Betriebssysteme oder Browser-Versionen.
(5) HRworks wird sich im Zuge der Erstellung neuer Programmversionen bemühen,
die Funktionalität der Software weiter zu verbessern. Die Anpassung der
Funktionalität der Software an Wünsche einzelner Kunden ist nicht
Bestandteil dieses Vertrages. Soweit HRworks sich bereit erklärt, eine
Änderung der Software zur Anpassung der Funktionalität an einzelne
Kundenwünsche vorzunehmen, wird darüber eine besondere Vereinbarung
getroffen. HRworks behält sich vor, Wünsche für neue oder geänderte
Funktionalitäten und kundenindividuelle Erweiterungen, auch gegen Entgelt,
abzulehnen.
(6) Vertragsgegenstand ist nicht die Anpassung kundenindividueller Einstellungen
an Änderungen der Software oder gesetzliche Änderungen. Der Kunde
ist alleine dafür verantwortlich, Anpassungen individueller Einstellungen
an Änderungen der Software oder gesetzliche Änderungen vorzunehmen.
HRworks weist den Kunden auf Anfrage jedoch auf Änderungen hin, die eine
manuelle Anpassung erfordern.
(7) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit kostenlos das Support-Forum
unter www.hrworks.de im Internet nutzen.
(8) Vor-Ort-Dienstleistungen (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen), offene
Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen), Anpassung der Software
auf individuellen Wunsch (Teil 7 dieser Geschäftsbedingungen), die Installation
und Konfiguration der Software beim Kunden, die Vornahme individueller Einstellungen
beim Kunden sowie die Nutzung anderer Software als HRworks sind nicht Vertragsgegenstand.
Hierbei handelt es sich um zusätzliche zu vergütende Leistungen, über
die eigenständige Vereinbarungen abgeschlossen werden.
§ 23 Entgelt
(1) Die Lieferung der Updates der Software erfolgt zu dem vereinbarten jährlichen
Entgelt, sofern die Updates der Software nicht bereits Bestandteil der Geschäftsmodelle
Internet Miete oder Intranet Miete sind.
(2) Das Entgelt wird jeweils zum Beginn des Vertrages oder zum Beginn des Kalenderjahres
im Voraus berechnet und fällig. Der Kunde erhält für jeden Abrechnungszeitraum
eine gesonderte Rechnung. Beginnt der Vertrag nicht zu Jahresbeginn, so wird
das Entgelt anteilig auf der Basis eines 365 Tages-Jahres berechnet.
(3) HRworks hat das Recht, das Entgelt den wettbewerbs- und betriebswirtschaftlichen
Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung der Entgelte ist dem Kunden mindestens
einen Monat vor ihrer Wirksamkeit mitzuteilen. Dem Kunden steht bis zum Zeitpunkt
der Wirksamkeit der Preisänderung ein außerordentliches Kündigungsrecht
mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung zu.
§ 24 Vertragslaufzeit
(1) Soweit die Bereitstellung der Updates der Software Bestandteil der Geschäftsmodelle
Internet Miete und Intranet Miete ist, besteht keine gesonderte Vertragslaufzeit
für Bereitstellung der Software-Updates. Nach Beendigung des Mietvertrages
werden keine Software Updates mehr zur Verfügung gestellt.
(2) Soweit die Bereitstellung der Updates nicht Bestandteil der Geschäftsmodelle
Internet Miete und Intranet Miete ist, beginnt der Vertrag über die Lieferung
der Updates mit dem vereinbarten Datum. Der Kunde und HRworks können
den Vertrag zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen. HRworks
ist verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Nach
Beendigung des Vertrages erhält der Kunde keine neuen Software-Versionen
mehr.
(3) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit
des Vertrages vor.
(4) Die Kündigung nach Abs. (2) und (3) kann sich nur auf die Software
Updates für alle Lizenzen des Kunden erstrecken. Eine Kündigung der
Updates für einzelne Lizenzen ist ausgeschlossen.
Teil 4 Besondere Regelungen für Beratung und Support
§ 25 Vertragsgegenstand
(1) Eine telefonische Beratung sowie die Beantwortung von Fragen sind nur über
eine kostenpflichtige Hotline möglich.
(2) Alternativ kann jeder Kunde mit einem laufenden Vertrag der Geschäftsmodelle
Internet Miete, Intranet Miete und jeder Kunde mit einem laufenden Vertrag über
Nutzung von Updates der Software mit der Nutzung der Software einhergehende
Fragen über das Support-Forum unter www.hrworks.de stellen, die ohne gesondertes
Entgelt zeitnah beantwortet werden. In Ausnahmefällen kann HRworks die
Beantwortung von Fragen über das Support-Forum ablehnen, z.B. wenn die
Beantwortung einer Frage an der Hotline effektiver ist.
(3) Eine Kunde, der keinen Anspruch auf kostenlose Teilnahme am Support Forum
gemäß Abs. 2 hat, kann kostenlos das Support Forum in Anspruch nehmen,
soweit HRworks zur Beseitigung von Mängeln der Software verpflichtet
ist. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunde gemeldeter Mangel tatsächlich
nicht besteht, ist HRworks berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung
einhergehenden Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern dies im
Vorfeld mit dem Kunden vereinbart wurde.
(4) HRworks haftet bei Beratungs- und Supportleistungen für die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Durchführung, nicht für einen bestimmten
Leistungserfolg.
(5) HRworks führt keine Beratung zu anderen Systemen wie Finanzbuchhaltungssystemen,
Browsern, o.ä. durch.
Teil 5 Besondere Regelungen für Vor-Ort-Dienstleistungen (Starterpaket, Training, Mitarbeiter-Workshops, Vor-Ort-Beratung, Referententage)
§ 26 Vertragsgegenstand
(1) Vor-Ort-Dienstleistungen sind: Starterpaket, Training, Mitarbeiter-Workshops,
Einführung für Reisende, Vor-Ort-Beratung, Referententage. Die Vor-Ort-Dienstleistungen
werden von HRworks in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden ausgewählten
Räumlichkeiten durchgeführt. Die Räumlichkeiten werden vom Kunden
kostenlos zur Verfügung gestellt.
(2) Inhalt, Zeitpunkt und Dauer der Vor-Ort-Dienstleistungen ergibt sich aus
der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden in Verbindung mit den Angaben
auf der Website www.hrworks.de .
(3) Ergibt sich vor Ort, dass Werk- oder Dienstleistungen über Abs. 2 hinaus
von HRworks erbracht werden sollen, so sind diese Leistungen zusätzlich
nach gesonderter Vereinbarung zu vergüten.
(4) Nach Durchführung eines Starterpakets bestätigt der Kunde schriftlich,
dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Ergibt sich danach, dass weitere
Werk- oder Dienstleistungen von HRworks erbracht werden sollen, so sind diese
Leistungen zusätzlich nach gesonderter Vereinbarung zu vergüten.
(5) HRworks haftet bei allen Vor-Ort-Dienstleistungen für die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Durchführung, nicht für einen bestimmten
Leistungserfolg.
§ 27 Entgelt
(1) Das für die Dienstleistung zu erbringende Entgelt ergibt sich aus der
Vereinbarung zwischen HRworks und dem Kunden.
(2) Das Entgelt wird unmittelbar bei oder nach Erbringung der Dienstleistung
berechnet und fällig.
§ 28 Rücktritt und Stornierung
(1) Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund Krankheit des eingeplanten HRworks-Mitarbeiters,
höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die von HRworks
nicht zu vertreten sind, ist HRworks zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nicht zu. Vom Kunden bereits geleistetes Entgelt wird zurückerstattet.
(2) Die Stornierung gebuchter Vor-Ort-Dienstleistungen durch den Kunden muss
schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung, die HRworks vier Wochen
vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung oder früher zugeht, erfolgt
die Stornierung kostenlos. Im Falle einer Stornierung, die HRworks zwischen
einer und vier Wochen vor Beginn der Dienstleistung zugeht, sind 50% des vereinbarten
Entgelts als Entschädigung zu entrichten. Im Falle einer Stornierung, die
HRworks eine Woche oder kürzer vor Beginn der Dienstleistung zugeht,
sind 100% des vereinbarten Entgelts als Entschädigung zu entrichten.
Teil 6 Besondere Regelungen für offene Trainings
§ 29 Vertragsgegenstand
(1) Offene Trainings finden in von HRworks zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
statt.
(2) Inhalt, Zeitpunkt und Dauer der offenen Trainings ergibt sich aus der individuellen
Vereinbarung mit dem Kunden in Verbindung mit den Angaben auf der Website www.hrworks.de.
(3) Die Teilnehmerzahl pro Training ist begrenzt. Anmeldungen werden in der
Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher
Anmeldung des Kunden durch schriftliche oder elektronische Teilnahmebestätigung
von HRworks zustande.
§ 30 Entgelt
(1) Das für offene Trainings zu erbringende Entgelt ergibt sich aus der
Vereinbarung zwischen HRworks und dem Kunden.
(2) Das Entgelt wird zum Termin des Trainings berechnet und fällig.
§ 31 Rücktritt und Stornierung
(1) Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund Krankheit des eingeplanten HRworks-Mitarbeiters,
höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die von HRworks
nicht zu vertreten sind, ist HRworks zum Rücktritt berechtigt. Das gleiche
gilt, wenn für ein offenes Training nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Vom Kunden bereits
geleistetes Entgelt wird zurückerstattet.
(2) Trainings sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn durch den Kunden kostenfrei
stornierbar. Danach wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
Die Stornierung der Teilnahme am offenen Training muss schriftlich erfolgen.
Die Teilnahme einer Ersatzperson ist möglich.
Teil 7 Besondere Regelungen für Anpassung der Software auf individuellen Wunsch
§ 32 Vertragsgegenstand
(1) Anpassung der Software auf individuellen Wunsch ist nur für Kunden
möglich, die einen laufenden Mietvertrag über die Software abgeschlossen
haben (Geschäftsmodell Internet Miete oder Intranet Miete) oder für
Kunden, die die Software gekauft haben (Geschäftsmodell Intranet Kauf)
und einen laufenden Vertrag über Updates abgeschlossen haben.
(2) Inhalt und Leistungszeitraum für die Anpassung der Software an individuelle
Kundenwünsche ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen
HRworks und dem Kunden. HRworks behält sich vor, Kundenwünsche
auf Anpassung der Software abzulehnen.
(3) Der Kunde ist einverstanden, dass HRworks sämtliche an der Software
vorgenommene Änderungen allen Nutzern der Software zur Verfügung stellt,
ohne dass dem Kunden, der die Anpassung der Software in Auftrag gegeben hat,
daraus Rechte oder Ansprüche erwachsen.
(4) Die Nutzungsrechte des Kunden an der durch die Anpassung veränderten
Software ergeben sich alleine aus dem laufenden Mietvertrag des Kunden (Geschäftsmodell
Internet Miete oder Intranet Miete) oder für Kunden, die die Software gekauft
haben (Geschäftsmodell Intranet Kauf) aus dem laufenden Vertrag über
die Nutzung der Updates. Der Kunde erhält aufgrund des Vertrages, der die
Anpassung der Software auf individuellen Wunsch zum Gegenstand hat, kein zusätzliches,
darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht an der Software.
(5) Vor-Ort-Dienstleistungen (Teil 5 dieser Geschäftsbedingungen), offene
Trainings (Teil 6 dieser Geschäftsbedingungen), die Installation und Konfiguration
der Software beim Kunden, die Vornahme individueller Einstellungen beim Kunden,
die kostenlose Teilnahme am Support-Forum sowie die Nutzung anderer Software
als HRworks sind nicht Vertragsgegenstand. Hierbei handelt es sich um zusätzliche
zu vergütende Leistungen, über die eigenständige Vereinbarungen
abgeschlossen werden.
§ 33 Entgelt
(1) Das für die Anpassung der Software auf individuellen Wunsch zu erbringende
Entgelt ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen HRworks und dem Kunden.
(2) Das Entgelt wird berechnet und fällig, wenn die veränderte Software
dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
§ 34 Abnahme
(1) HRworks informiert den Kunden darüber, dass die Software entsprechend
den Kundenwünschen angepasst wurde (Abnahmebereitschaft).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung
gemäß Abs. 1 schriftlich mitzuteilen, ob und aus welchen Gründen
er die Abnahme verweigert.
(3) Verstreicht die Frist gemäß Abs. 2 fruchtlos, so gilt die Abnahme
als erklärt. Auf die Rechtsfolge seines Schweigens wird der Kunde bei der
Mitteilung gem. Abs. 1 hingewiesen.
Teil 8 Allgemeine Schlussbestimmungen
§ 35 Abwehrklausel
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
werden von HRworks nicht anerkannt, es sei denn, HRworks stimmt ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn HRworks in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 36 Änderung der Geschäftsbedingungen und des Vertrags im
Übrigen
HRworks behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor. Bei Änderung wird der Kunde hierüber elektronisch oder schriftlich
informiert. Die geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen elektronisch
oder schriftlich widerspricht. Auf die Rechtsfolge seines Schweigens wird der
Kunde mit der Mitteilung nach Satz 2 informiert.
§ 37 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand Freiburg.
§ 38 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag
unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.