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Pauschalen
Hier finden Sie die aktuell gültigen
Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen.
Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesfinanzministerium.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Übersicht:
1. Verpflegungspauschalen
Deutschland
2. Übernachtungspauschale Deutschland
3. Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen
Ausland
4. Kilometerpauschalen
5. Pendlerpauschale
6. Sachbezug
7. Kürzungen
1. Verpflegungspauschalen
Deutschland:
Die aktuellen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand
im Inland betragen bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag
von
| 24 Std. |
€ 24 |
| Mindestens 14 Std. |
€ 12 |
| Mindestens 8 Std. |
€ 6 |
2. Übernachtungspauschale
Deutschland:
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt
20 €.
Zahlt das Unternehmen keine Übernachtungspauschalen
bei Übernachtungen an privaten Unterkünften auf
Dienstreisen, kann der Mitarbeiter die nicht erstatteten Beträge
nicht mehr als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung
ab 2008 geltend machen.
3. Verpflegungs- und
Übernachtungspauschalen Ausland:
Aktuelle Pauschbeträge für den
Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland
gültig ab dem 01.01.2010
4. Kilometerpauschalen:
Das Kilometergeld wird pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeug
angerechnet, sobald ein Privatfahrzeug zur Dienstreise verwendet
wird:
| Pkw |
€ 0,30 |
| Mitnahme je Person |
€ 0,02 |
| Motorrad oder Motorroller |
€ 0,13 |
| Mitnahme je Person |
€ 0,01 |
| Moped oder Mofa |
€ 0,08 |
| Fahrrad |
€ 0,05 |
5. Kilometerpauschale
bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
(§ 9 Abs. 2 EStG ):
= Pendlerpauschale, Entfernungspauschale ab dem ersten Km
Rückwirkend für 2007
| Ab dem Kalenderjahr 2007
|
€ 0,30 |
Urteil
Bundesverfassungsgericht
6. Sachbezug:
Gültig ab 01.01.2010
| Frühstück |
€ 1,57 |
| Mittag- u. Abendessen |
€ 2,80 |
BMF
Schreiben
7. Kürzungen:
In Deutschland:
Achtung: Ab dem 01.01.2010 gilt in Deutschland für
die Übernachtung im Hotel ein Umsatzsteuersatz von 7%,
für das Frühstück und die weiteren Mahlzeiten
bleibt jedoch der Umsatzsteuersatz von 19% bestehen. Die Beträge
müssen getrennt ausgewiesen werden, eine Frühstückskürzung
von € 4,80 sowie die Kürzungen bei Mittag/Abendessen
sind daher nicht mehr möglich.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Im Ausland:
| Abzug Frühstück
im Hotel |
20% |
Abzug Mittagessen/Abendessen
im Hotel je |
40% |
des für den Unterkunftsort maßgebenden
Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer
Auswärtstätigkeit bei einer Abwesenheitsdauer von
mindestens 24 Stunden.
Gültig seit
01.01.2008
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