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Pauschalen

 
 

Pauschalen

Hier finden Sie die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesfinanzministerium.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Übersicht:
1. Verpflegungspauschalen Deutschland
2. Übernachtungspauschale Deutschland
3. Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland
4. Kilometerpauschalen
5. Pendlerpauschale
6. Sachbezug
7. Kürzungen

1. Verpflegungspauschalen Deutschland:
Die aktuellen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand im Inland betragen bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag von

24 Std. € 24
Mindestens 14 Std. € 12
Mindestens 8 Std. € 6


2. Übernachtungspauschale Deutschland:
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt 20 €.

Zahlt das Unternehmen keine Übernachtungspauschalen bei Übernachtungen an privaten Unterkünften auf Dienstreisen, kann der Mitarbeiter die nicht erstatteten Beträge nicht mehr als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung ab 2008 geltend machen.


3. Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland:
Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland gültig ab dem 01.01.2010


4. Kilometerpauschalen:
Das Kilometergeld wird pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeug angerechnet, sobald ein Privatfahrzeug zur Dienstreise verwendet wird:

Pkw € 0,30
Mitnahme je Person € 0,02
Motorrad oder Motorroller € 0,13
Mitnahme je Person € 0,01
Moped oder Mofa € 0,08
Fahrrad € 0,05


5. Kilometerpauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
(§ 9 Abs. 2 EStG )
:
= Pendlerpauschale, Entfernungspauschale ab dem ersten Km
Rückwirkend für 2007

Ab dem Kalenderjahr 2007 € 0,30

Urteil Bundesverfassungsgericht

6. Sachbezug:

Gültig ab 01.01.2010

Frühstück € 1,57
Mittag- u. Abendessen € 2,80

BMF Schreiben

7. Kürzungen:

In Deutschland:
Achtung:
Ab dem 01.01.2010 gilt in Deutschland für die Übernachtung im Hotel ein Umsatzsteuersatz von 7%, für das Frühstück und die weiteren Mahlzeiten bleibt jedoch der Umsatzsteuersatz von 19% bestehen. Die Beträge müssen getrennt ausgewiesen werden, eine Frühstückskürzung von € 4,80 sowie die Kürzungen bei Mittag/Abendessen sind daher nicht mehr möglich.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Im Ausland:
Abzug Frühstück im Hotel 20%
Abzug Mittagessen/Abendessen
im Hotel je
40%

des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden.

Gültig seit 01.01.2008

Entwurf Lohnsteuerrichtlinien 2008
Zahlen zur Lohnsteuer 2008