HRworks Newsletter - 20.02.2009

1. HRworks bietet wöchentliche Online-Demos an
2. HRworks auf der PERSONAL 2009
3. Dienstwagen, Handy und Laptop - bewahren Sie den Überblick bei der Verwaltung?
4. Wer arbeitet mit HRworks: DDB
5. Neue Bewertung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten
6. EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Krankheit
7. Studie: Die Krise verändert die Personalarbeit


1. HRworks bietet wöchentliche Online-Demos an

Sie kennen HRworks noch nicht? Für alle neuen Interessenten bietet HRworks nun wöchentlich Online-Demonstrationen an. Nutzen auch Sie unsere Online-Demonstration, um sich einen Eindruck über die Möglichkeiten von HRworks zu verschaffen. In nur 60 Minuten erhalten Sie per Bildschirm -und Telefonkonferenz von unseren erfahrenen HRworks-Consultants einen Überblick über die verschiedenen Funktionen von HRworks.

Termin: Jeden Montag von 10-11 Uhr

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier!


2. HRworks auf der PERSONAL 2009

HRworks präsentiert auf der PERSONAL vom 25. bis 26. März in München seine Employee Self Service-Lösung (ESS) zur Optimierung der Personalprozesse im Bereich Reisekostenabrechnung, Abwesenheits- und Arbeitsmittelverwaltung.

Bei der PERSONAL handelt es sich um eine der führenden Personalmessen, die 2009 zum ersten Mal in München stattfindet. Zuvor war der Messestandort Stuttgart. Die PERSONAL wird nun in jährlichem Wechsel an den Standorten Stuttgart und München erfolgen.

Die HRworks GmbH stellt Ihre gleichnamige Lösung in Halle 2 auf Stand G.09 B+I vor.
Gerne senden wir Ihnen eine kostenfreie Eintrittskarte an Ihre Firmenadresse.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Termin vereinbaren!

 

3. Dienstwagen, Handy und Laptop - bewahren Sie den Überblick bei der Verwaltung?

Kennen Sie das auch? Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten Arbeitsmittel wie Dienstwagen, Handy oder Laptop. Doch wer hat was und wie lange? Was muss zurückgegeben werden, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Zettelwirtschaft, Excelformulare und unterschiedliche Zuständigkeiten erschweren Ihnen die Übersicht.

Mit der Arbeitsmittelverwaltung von HRworks gehört dies zukünftig der Vergangenheit an:
Diese liefert ein präzises Bild über die Arbeitsmittel im Unternehmen. Es wird protokolliert, in welchem Zeitraum ein Arbeitsmittel an wen verliehen ist. So lassen sich auch Räume und Beamer problemlos verwalten.

Die Zeitschrift Personalmagazin hat kürzlich über die zeitsparende Online-Lösung berichtet: Artikel lesen!

Profitieren auch Sie von dieser Lösung und rufen und nehmen Sie Kontakt mit HRworks auf.

 

4. Wer arbeitet mit HRworks: DDB

Seit September 2007 nutzt die Doyle Dane Bernbach Services GmbH die Reisekostenabrechnung von HRworks. Die DDB Group Germany ist das deutsche Flagship der DDB Worldwide Communications Group Inc (www.ddb.com), weltweit viertgrößtes und lt. Creativity Magazine 2006 am meisten ausgezeichnetes Kommunikations-Netzwerk. Mit mehr als 200 Büros ist DDB Worldwide in über 90 Ländern vertreten. In Deutschland arbeiten für die DDB rund 950 Mitarbeiter für Kunden wie Volkswagen, Henkel, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Bosch, Premiere, Ramazzotti, e.on, Air Berlin, Ikea etc.

Werner Reusch, Head of IT/Officemanagement hat HRworks überzeugt:
"Mit HRworks wurde uns ein professionelles Werkzeug an die Hand gegeben, das die immer komplizierter werdende Reisekosteneingabe für den Anwender auf ein anwendungsfähiges Maß zurück schraubt. Durch den Einsatz von HRworks ist nicht nur die Eingabe durch die Reisenden deutlich verbessert worden. Bei der Reisekostenprüfung werden enorme Zeiten eingespart. Die automatische Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung, Wechselkurse und Pauschalen sowie deren regelmäßige Anpassung ist systemimmanent sicher gestellt. Wir würden uns jederzeit wieder für HRworks entscheiden."

Lassen auch Sie sich überzeugen und nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf. Oder schauen Sie sich weitere Referenzen an.

 

5. Neue Bewertung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten

„Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung von Mitarbeitern anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Sachbezugswerten anzusetzen.

Im Streitfall ließ der Arbeitgeber Bezirksleiter und Verkaufspersonal regelmäßig in mehrtägigen Seminaren in externen Hotels schulen. Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen wurden den Mitarbeitern Mahlzeiten gereicht, deren Kosten ausschließlich der Arbeitgeber übernahm.

Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die Kostenübernahme für die Mahlzeiten als geldwerter Vorteil anzusehen und mit Sachbezugswerten zu bewerten ist."

Dem hat der Bundesfinanzhof widersprochen (BFH, Beschluss v. 19.11. 2008, VI R 80/06). Von den Sachbezugswerten werden nur Fälle erfasst, in denen Mahlzeiten als Teil des Arbeitslohns auf eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellt wird, von der anlässlich einer zweitägigen Auswärtstätigkeit nicht ausgegangen werden kann.

Tipp:
"Der Beschluss widerspricht eindeutig der bisherigen Verwaltungsauffassung. Die Sachbezugswerte gelten nicht nur für arbeitstägliche Mahlzeiten, sondern nach R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR auch für Mahlzeiten, die anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit abgegeben werden. Die Abgabe der Mahlzeit muss vom Arbeitgeber veranlasst sein und ihr Wert darf 40 EUR nicht überschreiten. Ein Abweichen von dieser jahrelangen Verwaltungsauffassung würde in der Praxis zu erheblichen (Bewertungs-)Schwierigkeiten führen. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie die Verwaltung reagiert.“

Quelle und weitere Informationen: haufe.de
Urteil BFH, Beschluss v. 19.11. 2008, VI R 80/06

 

6. EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Krankheit

„Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr zu nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. Januar 2009 entschieden und damit ein Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts erschüttert.

Die Folgen dieses Urteils für die Unternehmen sind gravierend: Urlaubsansprüche (dauerhaft) erkrankter Arbeitnehmer verfallen nunmehr nicht „automatisch“ nach Ende des Urlaubsjahres oder des (gesetzlich oder tariflich festgelegten) Übertragungszeitraums, sondern bleiben bis auf Weiteres bestehen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem ein erhebliches Ausmaß an Mehrkosten, wenn sie Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihren ggf. über mehrere Jahre nicht genommenen Jahresurlaub finanziell abgelten müssen.“

Quelle und weitere Informationen: haufe.de

 

7. Studie: Die Krise verändert die Personalarbeit

„Die gegenwärtige Wirtschaftskrise beeinflusst die Arbeit des HR-Bereichs in besonderer Weise. Knapp 60 Prozent der befragten Personalleiter einer Hewitt-Studie erwarten signifikante Veränderungen ihrer Zuständigkeiten und Kernkompetenzen. Sieben von zehn Befragten prognostizieren einen Stellenabbau für das Jahr 2009.
Die Schwächung der Wirtschaft wird sich erheblich auf ihre Geschäftsergebnisse auswirken. Dies bestätigen 77 Prozent der befragten Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, werden die Unternehmen die Produktionskapazitäten verkleinern, die Gesamtzahl ihrer Mitarbeiter reduzieren (72 Prozent), Produktivitätssteigerungen anstreben (70 Prozent) und temporäre Arbeitsverträge auflösen, beziehungsweise diese auslaufen lassen. Darüber hinaus will jedes vierte Unternehmen seine bisherigen Vergütungs- und Anreizprogramme einer strengen Prüfung unterziehen.

Die Rolle von HR verändert sich
58 Prozent der befragten Personalleiter sind der Meinung, dass die HR-Bereiche effizienter arbeiten müssen, 55 Prozent erwarten erhöhte Anforderungen im Bereich Change Management und weitere 47 Prozent im Bereich der Führungskräfte- und der Talententwicklung. Dementsprechend zählen die Personalverantwortlichen die Führungskräfteentwicklung (38 Prozent), die Bindung von Talenten an das Unternehmen (34 Prozent) und die Motivation von Mitarbeitern (30 Prozent) zu ihren Hauptaufgaben für 2009. Im Vergleich zu nur sieben Prozent in 2008 sprechen sich in der aktuellen Studie zudem knapp 30 Prozent der befragten Personalleiter für die Notwendigkeit einer Personalkostensenkung aus.
Die Studie "4th HR Barometer. HR Trends and Perspecitves" hat die Personalmanagement-Beratung Hewitt Associates im Auftrag des "European Club for human resources" veröffentlicht. Hierzu wurden Angaben der Personalleiter und des Aufsichtsrats von 53 europäischen Konzernen ausgewertet, die zusammen mehr als 3,5 Millionen Menschen beschäftigen.“

Quelle und weitere Informationen: haufe.de



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