| HRworks Newsletter - 20.02.2009
1. HRworks bietet wöchentliche Online-Demos
an
2. HRworks auf der PERSONAL 2009
3. Dienstwagen, Handy und Laptop - bewahren Sie
den Überblick bei der Verwaltung?
4. Wer arbeitet mit HRworks: DDB
5. Neue Bewertung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten
6. EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz
Krankheit
7. Studie: Die Krise verändert die Personalarbeit
1. HRworks bietet wöchentliche Online-Demos
an
Sie kennen HRworks noch nicht? Für alle neuen Interessenten
bietet HRworks nun wöchentlich Online-Demonstrationen an. Nutzen
auch Sie unsere Online-Demonstration, um sich einen Eindruck über
die Möglichkeiten von HRworks zu verschaffen. In nur 60 Minuten
erhalten Sie per Bildschirm -und Telefonkonferenz von unseren erfahrenen
HRworks-Consultants einen Überblick über die verschiedenen
Funktionen von HRworks.
Termin: Jeden Montag von 10-11 Uhr
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden
Sie hier!
2. HRworks auf der PERSONAL 2009
HRworks präsentiert auf der PERSONAL vom 25. bis 26. März
in München seine Employee Self Service-Lösung (ESS) zur
Optimierung der Personalprozesse im Bereich Reisekostenabrechnung,
Abwesenheits- und Arbeitsmittelverwaltung.
Bei der PERSONAL handelt es sich um eine der führenden Personalmessen,
die 2009 zum ersten Mal in München stattfindet. Zuvor war der
Messestandort Stuttgart. Die PERSONAL wird nun in jährlichem
Wechsel an den Standorten Stuttgart und München erfolgen.
Die HRworks GmbH stellt Ihre gleichnamige Lösung in Halle 2
auf Stand G.09 B+I vor.
Gerne senden wir Ihnen eine kostenfreie Eintrittskarte an Ihre Firmenadresse.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf und vereinbaren
Sie einen Termin.
Wir freuen uns auf Sie!
Jetzt
Termin vereinbaren!
3. Dienstwagen, Handy und Laptop
- bewahren Sie den Überblick bei der Verwaltung?
Kennen Sie das auch? Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten
Arbeitsmittel wie Dienstwagen, Handy oder Laptop. Doch wer hat was
und wie lange? Was muss zurückgegeben werden, wenn der Mitarbeiter
das Unternehmen verlässt? Zettelwirtschaft, Excelformulare
und unterschiedliche Zuständigkeiten erschweren Ihnen die Übersicht.
Mit der Arbeitsmittelverwaltung von HRworks gehört dies zukünftig
der Vergangenheit an:
Diese liefert ein präzises Bild über die Arbeitsmittel
im Unternehmen. Es wird protokolliert, in welchem Zeitraum ein Arbeitsmittel
an wen verliehen ist. So lassen sich auch Räume und Beamer
problemlos verwalten.
Die Zeitschrift Personalmagazin hat kürzlich über die
zeitsparende Online-Lösung berichtet: Artikel
lesen!
Profitieren auch Sie von dieser Lösung und rufen und nehmen
Sie Kontakt
mit HRworks auf.
4. Wer arbeitet mit HRworks: DDB
Seit September 2007 nutzt die Doyle Dane Bernbach Services GmbH
die Reisekostenabrechnung von HRworks. Die DDB Group Germany ist
das deutsche Flagship der DDB Worldwide Communications Group Inc
(www.ddb.com), weltweit viertgrößtes und lt. Creativity
Magazine 2006 am meisten ausgezeichnetes Kommunikations-Netzwerk.
Mit mehr als 200 Büros ist DDB Worldwide in über 90 Ländern
vertreten. In Deutschland arbeiten für die DDB rund 950 Mitarbeiter
für Kunden wie Volkswagen, Henkel, Deutsche Bahn, Deutsche
Telekom, Bosch, Premiere, Ramazzotti, e.on, Air Berlin, Ikea etc.
Werner Reusch, Head of IT/Officemanagement hat HRworks überzeugt:
"Mit HRworks wurde uns ein professionelles Werkzeug an die
Hand gegeben, das die immer komplizierter werdende Reisekosteneingabe
für den Anwender auf ein anwendungsfähiges Maß zurück
schraubt. Durch den Einsatz von HRworks ist nicht nur die Eingabe
durch die Reisenden deutlich verbessert worden. Bei der Reisekostenprüfung
werden enorme Zeiten eingespart. Die automatische Berücksichtigung
der gesetzlichen Bestimmung, Wechselkurse und Pauschalen sowie deren
regelmäßige Anpassung ist systemimmanent sicher gestellt.
Wir würden uns jederzeit wieder für HRworks entscheiden."
Lassen auch Sie sich überzeugen und nehmen Sie am besten gleich
Kontakt mit
uns auf. Oder schauen Sie sich weitere Referenzen
an.
5. Neue Bewertung von Mahlzeiten
auf Auswärtstätigkeiten
Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung
von Mitarbeitern anlässlich einer Auswärtstätigkeit
(Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, sind nach Auffassung
des Bundesfinanzhofs mit den tatsächlichen Werten und nicht
mit den Sachbezugswerten anzusetzen.
Im Streitfall ließ der Arbeitgeber Bezirksleiter und Verkaufspersonal
regelmäßig in mehrtägigen Seminaren in externen
Hotels schulen. Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen wurden
den Mitarbeitern Mahlzeiten gereicht, deren Kosten ausschließlich
der Arbeitgeber übernahm.
Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die Kostenübernahme
für die Mahlzeiten als geldwerter Vorteil anzusehen und mit
Sachbezugswerten zu bewerten ist."
Dem hat der Bundesfinanzhof widersprochen (BFH, Beschluss v. 19.11.
2008, VI R 80/06). Von den Sachbezugswerten werden nur Fälle
erfasst, in denen Mahlzeiten als Teil des Arbeitslohns auf eine
gewisse Dauer zur Verfügung gestellt wird, von der anlässlich
einer zweitägigen Auswärtstätigkeit nicht ausgegangen
werden kann.
Tipp:
"Der Beschluss widerspricht eindeutig der bisherigen Verwaltungsauffassung.
Die Sachbezugswerte gelten nicht nur für arbeitstägliche
Mahlzeiten, sondern nach R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR auch für Mahlzeiten,
die anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit
abgegeben werden. Die Abgabe der Mahlzeit muss vom Arbeitgeber veranlasst
sein und ihr Wert darf 40 EUR nicht überschreiten. Ein Abweichen
von dieser jahrelangen Verwaltungsauffassung würde in der Praxis
zu erheblichen (Bewertungs-)Schwierigkeiten führen. Es bleibt
deshalb abzuwarten, wie die Verwaltung reagiert.
Quelle und weitere Informationen: haufe.de
Urteil
BFH, Beschluss v. 19.11. 2008, VI R 80/06
6. EuGH: Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub trotz Krankheit
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der
Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum
Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr zu nehmen, besteht
der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Das hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am 20. Januar 2009 entschieden und damit ein
Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts erschüttert.
Die Folgen dieses Urteils für die Unternehmen sind gravierend:
Urlaubsansprüche (dauerhaft) erkrankter Arbeitnehmer verfallen
nunmehr nicht automatisch nach Ende des Urlaubsjahres
oder des (gesetzlich oder tariflich festgelegten) Übertragungszeitraums,
sondern bleiben bis auf Weiteres bestehen. Für Unternehmen
bedeutet dies vor allem ein erhebliches Ausmaß an Mehrkosten,
wenn sie Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
ihren ggf. über mehrere Jahre nicht genommenen Jahresurlaub
finanziell abgelten müssen.
Quelle und weitere Informationen: haufe.de
7. Studie: Die Krise verändert
die Personalarbeit
Die gegenwärtige Wirtschaftskrise beeinflusst die Arbeit
des HR-Bereichs in besonderer Weise. Knapp 60 Prozent der befragten
Personalleiter einer Hewitt-Studie erwarten signifikante Veränderungen
ihrer Zuständigkeiten und Kernkompetenzen. Sieben von zehn
Befragten prognostizieren einen Stellenabbau für das Jahr 2009.
Die Schwächung der Wirtschaft wird sich erheblich auf ihre
Geschäftsergebnisse auswirken. Dies bestätigen 77 Prozent
der befragten Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, werden die Unternehmen
die Produktionskapazitäten verkleinern, die Gesamtzahl ihrer
Mitarbeiter reduzieren (72 Prozent), Produktivitätssteigerungen
anstreben (70 Prozent) und temporäre Arbeitsverträge auflösen,
beziehungsweise diese auslaufen lassen. Darüber hinaus will
jedes vierte Unternehmen seine bisherigen Vergütungs- und Anreizprogramme
einer strengen Prüfung unterziehen.
Die Rolle von HR verändert sich
58 Prozent der befragten Personalleiter sind der Meinung, dass die
HR-Bereiche effizienter arbeiten müssen, 55 Prozent erwarten
erhöhte Anforderungen im Bereich Change Management und weitere
47 Prozent im Bereich der Führungskräfte- und der Talententwicklung.
Dementsprechend zählen die Personalverantwortlichen die Führungskräfteentwicklung
(38 Prozent), die Bindung von Talenten an das Unternehmen (34 Prozent)
und die Motivation von Mitarbeitern (30 Prozent) zu ihren Hauptaufgaben
für 2009. Im Vergleich zu nur sieben Prozent in 2008 sprechen
sich in der aktuellen Studie zudem knapp 30 Prozent der befragten
Personalleiter für die Notwendigkeit einer Personalkostensenkung
aus.
Die Studie "4th HR Barometer. HR Trends and Perspecitves"
hat die Personalmanagement-Beratung Hewitt Associates im Auftrag
des "European Club for human resources" veröffentlicht.
Hierzu wurden Angaben der Personalleiter und des Aufsichtsrats von
53 europäischen Konzernen ausgewertet, die zusammen mehr als
3,5 Millionen Menschen beschäftigen.
Quelle und weitere Informationen: haufe.de
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