| HRworks Newsletter - 18.08.2008
1. HRworks auf der Business Travel Show 2008
2. Wer arbeitet mit HRworks? Marc OPolo
3. Reisekosten-Pauschalen auf einen Blick
4. COMPUTERBILD: Fluglinien setzen weiter auf Lockangebote
5. Kauf von Flugtickets: Keine Benachteiligung aufgrund
des Wohnsitzes
6. Mexico: Geschäftsreisende von Visumspflicht
befreit
7. Erstattung von Fahrtkosten bei Fortbildungsmaßnahmen
1. HRworks auf der Business Travel Show 2008
HRworks ist auch dieses Jahr auf der Business Travel Show vom
24. und 25. September 2008 in Düsseldorf. Sie sind herzlich
eingeladen! Nutzen Sie die Gelegenheit und besuchen Sie uns in Halle
1 auf Stand 619.
Die Business Travel Show ist die führende Geschäftsreisemesse
in Deutschland. HRworks steht Ihnen dort für alle Fragen rund
um die Optimierung Ihrer Reisekostenabrechnungsprozesse zur Verfügung.
Das webbasierte Tool integriert die Beantragung, Genehmigung, Buchung
und Abrechnung von Geschäftsreisen. Derzeit nutzen über
60.000 Anwender und über 500 Unternehmen aus allen Branchen
die HRworks-Lösung.
Gerne senden wir Ihnen eine kostenfreie Eintrittskarte an Ihre Firmenadresse.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf und vereinbaren
Sie einen Termin.
Wir freuen uns auf Sie!
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2. Wer arbeitet mit HRworks? Marc OPolo
Seit 2 Jahren arbeitet Marc OPolo bereits mit HRworks. Manuela
Gambos, verantwortlich für die Buchhaltung/Reisekosten bei
Marc OPolo, ist von HRworks überzeugt:
"Wir haben uns 2006 entschlossen, die Reisekostenabrechnungen
auf HRworks umzustellen und möchten das unkomplizierte und
zeitsparende System nicht mehr missen".
1967 hatten die Schweden Rolf Lind, Göte Huss und der Amerikaner
Jerry O' Sheets in Stockholm eine Vision. Sie wollten jungen Leuten
eine unkomplizierte Mode bieten, die sich ihrem Lebensstil anpasst
und ihre Persönlichkeit unterstreicht. So schufen Sie das Modelabel
Marc O'Polo.
Schnell entwickelte sich Marc O'Polo zum Vorreiter der Casualwear
in Europa. Die Marke ist und bleibt Ausdruck ihrer Zeit, indem sie
dem Zeitgeist modische Konturen gibt. Heute steht der Marken-Bekanntheitsgrad
bei 77%.
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Sie mehr!
Lassen auch Sie sich überzeugen und nehmen Sie am besten gleich
Kontakt
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Oder schauen Sie sich weitere Referenzen
an.
3. Reisekosten-Pauschalen auf einen
Blick
Jetzt neu: Auf der Website von HRworks finden Sie auf einen
Blick die aktuell gültigen
Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Übrigens: mit der HRworks-Lösung müssen Sie sich
keine Gedanken über die jeweils gültigen Pauschalen machen.
HRworks hält für Ihre korrekte Reisekostenabrechnung ins
In- oder Ausland die Tages- und Übernachtungspauschalen aller
vom Bundesfinanzministerium geführten Länder aktuell zur
Verfügung. Liegt die Reise länger zurück, verwendet
HRworks automatisch die zum vergangenen Zeitpunkt geltenden Pauschalen.
Bei Fahrten mit dem Pkw werden die Kilometerpauschalen genauso automatisch
berechnet, wie bei Verpflegung die gesetzlichen Kürzungen oder
Sachbezüge erfolgen.
Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf und lassen Sie sich die weiteren Vorteile von HRworks
zeigen.
4. COMPUTERBILD: Fluglinien setzen weiter auf
Lockangebote
Bald ist für Billig-Flieger Schummeln verboten: Laut
einer EU-Verordnung müssen sie in ihrer Werbung stets den zu
zahlenden Endpreis ausweisen und über "fakultative Zusatzkosten"
vor jedem Bestellschritt informieren. Doch die Realität sieht
noch anders aus. Das hat eine Überprüfung durch die Zeitschrift
COMPUTERBILD ergeben (Ausgabe 17/2008). Außerdem wurden die
Fluggesellschaften gefragt, was sie auf ihren Internetseiten ändern
werden. Gar nichts, so die Antwort von fünf Anbietern. Sie
würden die EU-Vorgaben bereits erfüllen, die im Oktober
in Kraft treten.
Überprüft wurden die Internetangebote der Billig-Airlines
Air Berlin, Easyjet, Germanwings, Lufthansa, Ryanair und TUIfly.
Alle Anbieter erhoben Extra-Gebühren, die nicht sofort in den
Flugpreis eingerechnet waren. So berechneten sie bei Buchung per
Kreditkarte zusätzliche Gebühren. Ryanair verlangte dafür
sogar jeweils fünf Euro für den Hin- und Rückflug
- pro Person. Eine fünfköpfige Familie zahlt so alleine
50 Euro Kreditkarten-Gebühr. Besonders dreist: Der Billigflieger
kündigte gegenüber COMPUTERBILD an, die Gepäckgebühren
so lange zu erhöhen, bis die Mehrheit der Passagiere mit Handgepäck
reist. Gleichzeitig beschränkt die Fluglinie das kostenlose
Handgepäck auf zehn Kilo und kleinere Maße - wer diese
Vorgaben nicht einhält, muss wiederum Gepäckgebühren
bezahlen.
Außerdem tricksten vier der sechs Anbieter bei der Online-Buchung
weiterhin mit voreingestellten Zusatzangeboten. Wer die bereits
gesetzten Häkchen nicht bemerkt und nicht abwählt, zahlt
die optionalen Angebote mit. So versuchten Easyjet, Germanwings,
Ryanair und TUIfly, ihren Kunden Reiseversicherungen unterzujubeln.
Bei Ryanair war zusätzlich eine Option für schnelleres
Einsteigen zum Preis von 10 Euro voreingestellt.
Quelle: Computerbild
Lesen Sie mehr: presseportal.de
5. Kauf von Flugtickets: Keine Benachteiligung
aufgrund des Wohnsitzes
EU-Bürger dürfen künftig beim Kauf von Flugtickets
nicht mehr aufgrund ihres Wohnsitzes benachteiligt werden. Diese
kürzlich beschlossene neue Verordnung des Europaparlaments,
die voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, wird
vom Deutschen ReiseVerband (DRV) ausdrücklich begrüßt.
So können dann zum Beispiel Kunden aus Deutschland ohne Probleme
Flugtarife buchen, die bisher nur spanischen Kunden zur Verfügung
standen. Die Neuregelung verbietet die bisherige Diskriminierung
im Zugang zu den Flugpreisen bezogen auf den Wohnort des Passagiers.
Bisher haben Fluggesellschaften denjenigen Kunden, die nicht aus
den so genannten Quellmärkten stammten, den Zugang zu den jeweils
günstigsten Landestarifen verwehrt. Mit Inkrafttreten der Verordnung
dürfen sie den Kauf eines Tickets in einem anderen EU-Land
niemandem verweigern. Dies gilt für alle Flüge von einem
EU-Flughafen aus auch bezogen auf Nicht-EU-Carrier.
Quelle: vdr-service.de
6. Mexico: Geschäftsreisende
von Visumspflicht befreit
Business-Reisende aus der EU benötigen zukünftig
kein Visum mehr zur Einreise nach Mexiko.
Sie dürfen sich bis zu 180 Tagen ohne Visum im Land aufhalten.
Einzig eine ausgefüllte Touristenkarte, auf der das Feld "Business"
angekreuzt ist, sowie ein Originalschreiben vom Arbeitgeber, in
dem Reisezweck, Reisedauer und die zu besuchenden Unternehmen aufgeführt
sind, sind vorzuweisen.
Quelle: Der
Mobilitätsmanager
7. Erstattung von Fahrtkosten
bei Fortbildungsmaßnahmen
Legendär ist der Streit mit dem Fiskus darüber,
ob Sie Ihren Mitarbeitern die Fahrtkosten auch bei zwar befristeten,
aber gleichwohl länger dauernden Lehrgängen steuerfrei
erstatten können. Ja, das ist zulässig. Das folgt aus
einer aktuellen Entscheidung des BFH (Urteil vom 10.4.2008, Az.
VI R 66/05, veröffentlicht am 11.6.2008).
Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer neben seiner Vollbeschäftigung
4 Jahre lang an 2 Abenden und am Sonnabend an einer auswärtigen
beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen. Das Finanzamt beurteilte
das Bildungsinstitut als weitere regelmäßige Ausbildungs-
bzw. Arbeitsstätte des Mitarbeiters. Folge: Der Fiskus wollte
bei den Fahrtkosten zum Lehrgang die Entfernungspauschale berücksichtigen.
Dieser Auffassung schloss sich der BFH nicht an. Der Grund: Eine
Bildungseinrichtung wird im Allgemeinen nicht zu einer regelmäßigen
Arbeitsstätte, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer
eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche
Bildungsmaßnahme durchführt.
Bei den Fahrtkosten zum Lehrgangsort darf die Entfernungspauschale
deshalb nicht angesetzt werden. Das gilt unabhängig davon,
wie lange der Lehrgang tatsächlich dauert.
Anmerkung der HRworks-Redaktion: Es können daher die Fahrtkosten
in tatsächlicher Höhe (Fahrkarten usw. für öffentliche
Verkehrsmittel) oder pauschal mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer
angesetzt werden.
Praxis-Tipp Newsletter Steuern und Bilanzierung aktuell:
Diese Fortbildungskosten können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei
erstatten:
- Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Fachliteratur
in nachgewiesener Höhe
- Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (Fahrkarten usw. für
öffentliche Verkehrsmittel) oder pauschal mit 0,30 € pro
gefahrenem Kilometer
- Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe
Quelle: Newsletter - Steuern und Bilanzierung aktuell, Ausgabe vom
12.08.2008
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