HRworks Newsletter - 14.07.2008

1. HRworks – das richtige Rezept, ein großer Erfolg!
2. Neue Online-Trainings: „Anlage Personenstammdaten“ und „Auswertung Reisekosten“
3. Studie American Express/A.T. Kearney: Sparen Sie Geld bei der Reisekostenabrechnung– HRworks zeigt wie
4. Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
5. Seatguru: Nie mehr den falschen Sitzplatz im Flugzeug
6. VDR veröffentlicht Geschäftsreiseanalyse 2008
7. Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Firmenhandys
8. Kippt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit?


1. HRworks – das richtige Rezept, ein großer Erfolg!

Die HRworks GmbH freut sich über den Erfolg des Events "HRworks – das richtige Rezept" im Juni 2008 in Köln und München.

Unter dem Motto: "Kochen Sie noch immer Ihr eigenes Süppchen?" hatten alle Interessenten Zeit, HRworks live kennenzulernen. Hierbei haben die Teilnehmer erfahren, wie einfach und zeitsparend Reisekostenabrechnung, Abwesenheits- und Sachmittelverwaltung sein kann.

Zuerst erwartete die Besucher eine kurze Präsentation und Live-Demonstration von HRworks. Direkt darauf folgte der Erfahrungsbericht eines Unternehmens, das HRworks seit Jahren nutzt. Die Präsentationen von Herrn Georg Stadler, Director Finance Europe der Aladdin Europe GmbH und Frau Nadine Trinkaus, Backoffice Managerin von der 7P Consulting GmbH waren dabei von hohem Nutzen und rundeten das Event ab.
Ein weiteres Highlight war der anschließende Kochkurs, bei dem die Teilnehmer neue Rezepte und viele Tipps und Tricks zum Kochen erhalten haben.

"Das Veranstaltungsmotto hat mir super gefallen und der Erfahrungsbericht hat mir wertvolle Hinweise gegeben, was die Einführung in unserer Firma angeht", erklärte Nadja Barth von der Anovio AG begeistert. "Der anschließende Kochkurs hat sehr viel Spaß gemacht und wird mir sicher lange im Gedächtnis bleiben. Die Veranstaltung war rundum gelungen und wir sind überzeugt, mit HRworks den richtigen Partner gefunden zu haben".

Aufgrund der großen Resonanz und Nachfrage sind im Oktober weitere Events in Hamburg, Berlin und Frankfurt geplant. HRworks hält Sie auf dem Laufenden.
Lesen Sie mehr zu HRworks – das richtige Rezept oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf!


2. Neue Online-Trainings: „Anlage Personenstammdaten“ und „Auswertung Reisekosten“

Ab sofort bietet HRworks zwei weitere Themen als Online-Administrator-Training an:

„Anlegen von Personenstammdaten“ und „Auswertungen von Reisekosten“

Lernen Sie, wie spielend einfach Sie Personenstammdaten anlegen und die zugehörigen Einstellungen vornehmen, oder erfahren Sie, welche Auswertungsmöglichkeiten Ihnen bei Reisekosten zur Verfügung stehen.

Details:
Anlegen von Personenstammdaten:
21. Juli, 18. August, 15. September 2008, jeweils 14 Uhr

Auswertungen von Reisekosten:
04. August, 01. und 29. September 2008, jeweils 14 Uhr

Dauer: ca. 60 Min.

Preis pro Training: 79 €/Person zzgl. MWST

Doppeltraining: 05. August 2008, 10-12 Uhr (158 €/Person zzgl. MWST)
Im Doppeltraining werden beide Themen behandelt.

Technische Voraussetzung: Internet- und Telefonanschluss, Netviewer o2m muss nutzbar sein

Interessieren Sie sich für das Training? Dann gleich Termin aussuchen und anmelden.
Mehr Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung per Fax finden Sie hier: Online-Administrator-Training


3. Studie American Express/A.T. Kearney: Sparen Sie Geld bei der Reisekostenabrechnung– HRworks zeigt wie

Laut European Expense Management Study 2008 verteuern die internen Prozesskosten noch immer spürbar die Geschäftsreisen. Die zentralen internen Prozesse im Reisemanagement sind dabei Planung, Buchung, Bar-Vorschüsse, zentrale Rechnungsstellung sowie die Abrechnung.
Die Studie bekräftigt, dass der Reisekostenabrechnungsprozess und die Reiseplanung den größten Anteil an den internen Abwicklungskosten haben. Diese zeit- und arbeitsaufwändigen Prozesse machen zusammengenommen 75% der gesamten internen Kosten aus.
Durch die Einführung von optimalen Verfahrensweisen lassen sich die internen Kosten jedoch um insgesamt bis zu 54% reduzieren. American Express und AT Kearney haben herausgefunden, dass die größten Möglichkeiten zur Kostensenkung dabei die Reisekostenabrechnungsprozesse bieten. Der dafür anfallende interne Abwicklungsaufwand macht über die Hälfte der indirekten Kosten aus, die durch Umstellung von durchschnittlichen auf optimale Verfahrensweisen gespart werden können.

Quelle und weitere Informationen: American Express

HRworks zeigt 3 Chancen, Zeit und Geld einzusparen:

Chance 1: Schaffen Sie Ihre Barvorschüsse ab oder reduzieren Sie diese durch Nutzung von Firmenkreditarten.
Hohes Einsparpotential: Die Mitarbeiter benötigen keinen Barvorschuss mehr, da sie ihre Reisekosten erstattet bekommen, bevor das Kreditkartenunternehmen das Geld von der Karte einzieht. Zudem werden die mit der Kreditkarte bezahlten Belege per Knopfdruck in HRworks eingespielt und dem richtigen Mitarbeiter und der richtigen Reise zugeordnet. Das mühsame Abtippen der Belege entfällt!

Chance 2: Erfassen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter schnell und einfach alle Reisekostenabrechnungen.
Hohes Einsparpotential: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen wie Spesensätze oder die täglich aktuellen Währungskurse sind automatisch in HRworks hinterlegt. Die Recherche nach geltenden Regelungen entfällt!

Chance 3: Nutzen Sie die Schnittstellen zu Finanz- und Lohnbuchhaltungssystemen.
Hohes Einsparpotential: Per Knopfdruck werden Ihre Buchungssätze von HRworks in Ihr bestehendes Finanzbuchhaltungssystem übertragen. Die aufwändige manuelle Eingabe der Buchungen entfällt!
Möchten Sie gerne mehr über HRworks und mögliche Einsparpotentiale erfahren? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!


4. Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

„Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens nach der 1%-Regelung besteuert, dann erhöht sich diese Pauschale um einen Zuschlag von monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG).

Für die Ermittlung des Zuschlags kommt es dem BFH zufolge ebenso wie bei der Entfernungspauschale auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse an. Wird der Dienstwagen daher auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur auf einer Teilstrecke eingesetzt (z.B. in einem Park-and-Ride-Fall), beschränke sich der Zuschlag auch auf diese Teilstrecke (BFH vom 4.4.2008, Az. VI R 68/05).

Für den Fall, dass der Steuerpflichtige den Dienstwagen (nur) einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, sei auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abzustellen und entgegen dem Gesetzeswortlaut (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG) eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises entsprechend den Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (§ 8 Abs. 2 S. 5 EStG) vorzunehmen (BFH vom 4.4.2008, Az. VI R 85/04).“

Die beiden Urteile VI R 68/05 und VI R 85/04 wurden auf der Homepage des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.

Quelle und weitere Informationen: perspektive-mittelstand.de

 

5. Seatguru: Nie mehr den falschen Sitzplatz im Flugzeug

Kennen Sie das auch? Sie fliegen geschäftlich nach Übersee und haben einen Sitzplatz direkt neben der Toilette erwischt? Das muss nicht sein:
Auf der englischsprachigen Seite www.seatguru.com kann man sich zu jeder Airline eine Übersicht der Sitzplatzverteilung und -nummerierung anzeigen lassen. Diese sind nach Farben gekennzeichnet, die wiederum Auskunft über die Qualität des jeweiligen Platzes geben. Suchen Sie sich einfach die gewünschten Plätze aus und reservieren Sie diese in Ihrem Reisebüro. So haben Sie garantiert nie mehr den falschen Sitzplatz.

Informationen: seatguru.com

 

6. VDR veröffentlicht Geschäftsreiseanalyse 2008

„Geschäftsreisende sind häufiger unterwegs als früher, aber sparen mehr. Zu diesen Ergebnissen kommt die „VDR-Geschäftsreiseanalyse 2008“, die der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) in Zusammenarbeit mit BearingPoint jetzt veröffentlichte. Die Anzahl der Geschäftsreisen von Betrieben mit zehn und mehr Mitarbeitern in Deutschland ist demnach 2007 im Vergleich zum Vorjahr um rund 6% gestiegen. Die Gesamtkosten für Geschäftsreisen erreichten ein Volumen von fast 49 Milliarden Euro und wuchsen nur um knapp 3%.

Erstmalig seit fünf Jahren sind Geschäftsreisen durchschnittlich wieder etwas länger geworden, der Anteil von Geschäftsreisen ohne Übernachtung nahm um drei Prozentpunkte ab. Die Durchschnittsausgaben aller Unternehmen pro Geschäftsreise sind um 9 Euro gesunken, sie betrugen letztes Jahr 316 Euro pro Reise. Pro Tag gab ein Geschäftsreisender 2007 mit durchschnittlich 137 Euro aber über doppelt so viel wie ein Urlauber aus. Im Ferienreisemarkt sind im Jahresvergleich die Anzahl der Reisen, die Ausgaben pro Person und die durchschnittliche Reisedauer leicht zurückgegangen.

Für 2009 planen neun von zehn Unternehmen gleich viel oder mehr Geschäftsreisen als dieses Jahr. Jede dritte Firma wird 2009 öfter fliegen. Mietwagenfirmen können auf etwas stärkere Zuwächse hoffen als in den Vorjahren, ebenso die Bahn, denn jede vierte Firma rechnet mit mehr erdgebundenen Geschäftsreisen. Auch Beherbergungsbetriebe werden 2009 mit mehr Geschäftsreisenden rechnen dürfen. 61% der befragten Unternehmen erwarten gleich bleibende Übernachtungszahlen, doch 27% rechnen mit Zuwächsen. Somit wird die Anzahl der Übernachtungen im kommenden Jahr weiter steigen.“

Quelle: vdr-service.de


7. Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Firmenhandys

„Nutzt ein Arbeitnehmer sein Diensthandy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht in Kassel.

In dem Fall hatte ein Angestellter sein Firmenhandy wiederholt für private Gespräche genutzt. Der Arbeitgeber mahnte in ab. Das Handy stehe ihm nur für dienstliche Gespräche zur Verfügung. Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für ein privates Telefonat sei erlaubt, der Geschäftsleitung jedoch zu melden und die Kosten dafür zu begleichen.

Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte. Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter das Handy weiterhin – für 75 Telefonate – privat genutzt hatte und kündigte ihm daraufhin fristlos.

Zu Recht, entscheid jetzt das Gericht. Nachdem der Arbeitnehmer trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.“
Arbeitsgericht Kassel (Az.: 5 Ca 349/05)

Quelle: Der Mobilitätsmanager


8. Kippt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit?

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat derzeit in einem Vorabentscheidungsverfahren zu klären, ob der Verfall von Urlaubsansprüchen nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) europarechtskonform ist. Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak muss befürchtet werden, dass künftig jedenfalls langzeiterkrankte Arbeitnehmer hohe Urlaubsansprüche aufbauen. Nach derzeitiger deutscher Rechtslage verfallen Urlaubsansprüche spätestens am 31.3. des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Im vorliegenden Fall hat die Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen vom 24.1.2008 zum Ausdruck gebracht, dass sie die deutschen Regelungen im BUrlG für unvereinbar mit der EG-Richtlinie 2003/88 hält, soweit dem Arbeitnehmer aufgrund Erkrankung Urlaubsansprüche verfallen können. Sollte der EuGH dem folgen, hätte dies für Arbeitgeber weitreichende, teure und absurde Konsequenzen: Langzeiterkrankte Arbeitnehmer würden - ohne dass dem Arbeitgeber die Arbeitskraft zugute käme - für jedes Jahr aufs Neue den gesetzlichen Urlaubsanspruch erwerben.“

Lesen Sie mehr: haufe.de

 

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