| HRworks Newsletter - 14.07.2008
1. HRworks das richtige Rezept, ein großer
Erfolg!
2. Neue Online-Trainings: Anlage Personenstammdaten
und Auswertung Reisekosten
3. Studie American Express/A.T. Kearney: Sparen
Sie Geld bei der Reisekostenabrechnung HRworks zeigt wie
4. Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte
5. Seatguru: Nie mehr den falschen Sitzplatz
im Flugzeug
6. VDR veröffentlicht Geschäftsreiseanalyse
2008
7. Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung
des Firmenhandys
8. Kippt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen
bei Krankheit?
1. HRworks das richtige Rezept, ein großer
Erfolg!
Die HRworks GmbH freut sich über den Erfolg des Events "HRworks
das richtige Rezept" im Juni 2008 in Köln und München.
Unter dem Motto: "Kochen Sie noch immer Ihr eigenes Süppchen?"
hatten alle Interessenten Zeit, HRworks live kennenzulernen. Hierbei
haben die Teilnehmer erfahren, wie einfach und zeitsparend Reisekostenabrechnung,
Abwesenheits- und Sachmittelverwaltung sein kann.
Zuerst erwartete die Besucher eine kurze Präsentation und Live-Demonstration
von HRworks. Direkt darauf folgte der Erfahrungsbericht eines Unternehmens,
das HRworks seit Jahren nutzt. Die Präsentationen von Herrn
Georg Stadler, Director Finance Europe der Aladdin Europe GmbH und
Frau Nadine Trinkaus, Backoffice Managerin von der 7P Consulting
GmbH waren dabei von hohem Nutzen und rundeten das Event ab.
Ein weiteres Highlight war der anschließende Kochkurs, bei
dem die Teilnehmer neue Rezepte und viele Tipps und Tricks zum Kochen
erhalten haben.
"Das Veranstaltungsmotto hat mir super gefallen und der Erfahrungsbericht
hat mir wertvolle Hinweise gegeben, was die Einführung in unserer
Firma angeht", erklärte Nadja Barth von der Anovio AG
begeistert. "Der anschließende Kochkurs hat sehr viel
Spaß gemacht und wird mir sicher lange im Gedächtnis
bleiben. Die Veranstaltung war rundum gelungen und wir sind überzeugt,
mit HRworks den richtigen Partner gefunden zu haben".
Aufgrund der großen Resonanz und Nachfrage sind im Oktober
weitere Events in Hamburg, Berlin und Frankfurt geplant. HRworks
hält Sie auf dem Laufenden.
Lesen Sie mehr zu HRworks
das richtige Rezept oder nehmen Sie Kontakt
mit uns auf!
2. Neue Online-Trainings: Anlage Personenstammdaten
und Auswertung Reisekosten
Ab sofort bietet HRworks zwei weitere Themen als Online-Administrator-Training
an:
Anlegen von Personenstammdaten und Auswertungen
von Reisekosten
Lernen Sie, wie spielend einfach Sie Personenstammdaten anlegen
und die zugehörigen Einstellungen vornehmen, oder erfahren
Sie, welche Auswertungsmöglichkeiten Ihnen bei Reisekosten
zur Verfügung stehen.
Details:
Anlegen von Personenstammdaten:
21. Juli, 18. August, 15. September 2008, jeweils 14 Uhr
Auswertungen von Reisekosten:
04. August, 01. und 29. September 2008, jeweils 14 Uhr
Dauer: ca. 60 Min.
Preis pro Training: 79 €/Person zzgl. MWST
Doppeltraining: 05. August 2008, 10-12 Uhr (158 €/Person zzgl.
MWST)
Im Doppeltraining werden beide Themen behandelt.
Technische Voraussetzung: Internet- und Telefonanschluss, Netviewer
o2m muss nutzbar sein
Interessieren Sie sich für das Training? Dann gleich Termin
aussuchen und anmelden.
Mehr Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung per Fax
finden Sie hier: Online-Administrator-Training
3. Studie American Express/A.T.
Kearney: Sparen Sie Geld bei der Reisekostenabrechnung HRworks
zeigt wie
Laut European Expense Management Study 2008 verteuern die
internen Prozesskosten noch immer spürbar die Geschäftsreisen.
Die zentralen internen Prozesse im Reisemanagement sind dabei Planung,
Buchung, Bar-Vorschüsse, zentrale Rechnungsstellung sowie die
Abrechnung.
Die Studie bekräftigt, dass der Reisekostenabrechnungsprozess
und die Reiseplanung den größten Anteil an den internen
Abwicklungskosten haben. Diese zeit- und arbeitsaufwändigen
Prozesse machen zusammengenommen 75% der gesamten internen Kosten
aus.
Durch die Einführung von optimalen Verfahrensweisen lassen
sich die internen Kosten jedoch um insgesamt bis zu 54% reduzieren.
American Express und AT Kearney haben herausgefunden, dass die größten
Möglichkeiten zur Kostensenkung dabei die Reisekostenabrechnungsprozesse
bieten. Der dafür anfallende interne Abwicklungsaufwand macht
über die Hälfte der indirekten Kosten aus, die durch Umstellung
von durchschnittlichen auf optimale Verfahrensweisen gespart werden
können.
Quelle und weitere Informationen: American
Express
HRworks zeigt 3 Chancen, Zeit und Geld einzusparen:
Chance 1: Schaffen Sie Ihre Barvorschüsse ab oder reduzieren
Sie diese durch Nutzung von Firmenkreditarten.
Hohes Einsparpotential: Die Mitarbeiter benötigen keinen Barvorschuss
mehr, da sie ihre Reisekosten erstattet bekommen, bevor das Kreditkartenunternehmen
das Geld von der Karte einzieht. Zudem werden die mit der Kreditkarte
bezahlten Belege per Knopfdruck in HRworks eingespielt und dem richtigen
Mitarbeiter und der richtigen Reise zugeordnet. Das mühsame
Abtippen der Belege entfällt!
Chance 2: Erfassen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter schnell und einfach
alle Reisekostenabrechnungen.
Hohes Einsparpotential: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen wie
Spesensätze oder die täglich aktuellen Währungskurse
sind automatisch in HRworks hinterlegt. Die Recherche nach geltenden
Regelungen entfällt!
Chance 3: Nutzen Sie die Schnittstellen zu Finanz-
und Lohnbuchhaltungssystemen.
Hohes Einsparpotential: Per Knopfdruck werden Ihre Buchungssätze
von HRworks in Ihr bestehendes Finanzbuchhaltungssystem übertragen.
Die aufwändige manuelle Eingabe der Buchungen entfällt!
Möchten Sie gerne mehr über HRworks und mögliche
Einsparpotentiale erfahren? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt
mit uns auf!
4. Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte
Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens
nach der 1%-Regelung besteuert, dann erhöht sich diese Pauschale
um einen Zuschlag von monatlich 0,03% des Listenpreises für
jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
wenn das Fahrzeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann (§
8 Abs. 2 S. 3 EStG).
Für die Ermittlung des Zuschlags kommt es dem BFH zufolge ebenso
wie bei der Entfernungspauschale auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse
an. Wird der Dienstwagen daher auf dem Weg zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte nur auf einer Teilstrecke eingesetzt (z.B. in
einem Park-and-Ride-Fall), beschränke sich der Zuschlag auch
auf diese Teilstrecke (BFH vom 4.4.2008, Az. VI R 68/05).
Für den Fall, dass der Steuerpflichtige den Dienstwagen (nur)
einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
nutzt, sei auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten
Fahrten abzustellen und entgegen dem Gesetzeswortlaut (§ 8
Abs. 2 S. 3 EStG) eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des
Listenpreises entsprechend den Familienheimfahrten im Rahmen einer
doppelten Haushaltsführung (§ 8 Abs. 2 S. 5 EStG) vorzunehmen
(BFH vom 4.4.2008, Az. VI R 85/04).
Die beiden Urteile VI
R 68/05 und VI
R 85/04 wurden auf der Homepage des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.
Quelle und weitere Informationen: perspektive-mittelstand.de
5. Seatguru: Nie mehr den falschen
Sitzplatz im Flugzeug
Kennen Sie das auch? Sie fliegen geschäftlich nach Übersee
und haben einen Sitzplatz direkt neben der Toilette erwischt? Das
muss nicht sein:
Auf der englischsprachigen Seite www.seatguru.com kann man sich
zu jeder Airline eine Übersicht der Sitzplatzverteilung und
-nummerierung anzeigen lassen. Diese sind nach Farben gekennzeichnet,
die wiederum Auskunft über die Qualität des jeweiligen
Platzes geben. Suchen Sie sich einfach die gewünschten Plätze
aus und reservieren Sie diese in Ihrem Reisebüro. So haben
Sie garantiert nie mehr den falschen Sitzplatz.
Informationen: seatguru.com
6. VDR veröffentlicht
Geschäftsreiseanalyse 2008
Geschäftsreisende sind häufiger unterwegs als früher,
aber sparen mehr. Zu diesen Ergebnissen kommt die VDR-Geschäftsreiseanalyse
2008, die der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
in Zusammenarbeit mit BearingPoint jetzt veröffentlichte. Die
Anzahl der Geschäftsreisen von Betrieben mit zehn und mehr
Mitarbeitern in Deutschland ist demnach 2007 im Vergleich zum Vorjahr
um rund 6% gestiegen. Die Gesamtkosten für Geschäftsreisen
erreichten ein Volumen von fast 49 Milliarden Euro und wuchsen nur
um knapp 3%.
Erstmalig seit fünf Jahren sind Geschäftsreisen durchschnittlich
wieder etwas länger geworden, der Anteil von Geschäftsreisen
ohne Übernachtung nahm um drei Prozentpunkte ab. Die Durchschnittsausgaben
aller Unternehmen pro Geschäftsreise sind um 9 Euro gesunken,
sie betrugen letztes Jahr 316 Euro pro Reise. Pro Tag gab ein Geschäftsreisender
2007 mit durchschnittlich 137 Euro aber über doppelt so viel
wie ein Urlauber aus. Im Ferienreisemarkt sind im Jahresvergleich
die Anzahl der Reisen, die Ausgaben pro Person und die durchschnittliche
Reisedauer leicht zurückgegangen.
Für 2009 planen neun von zehn Unternehmen gleich viel oder
mehr Geschäftsreisen als dieses Jahr. Jede dritte Firma wird
2009 öfter fliegen. Mietwagenfirmen können auf etwas stärkere
Zuwächse hoffen als in den Vorjahren, ebenso die Bahn, denn
jede vierte Firma rechnet mit mehr erdgebundenen Geschäftsreisen.
Auch Beherbergungsbetriebe werden 2009 mit mehr Geschäftsreisenden
rechnen dürfen. 61% der befragten Unternehmen erwarten gleich
bleibende Übernachtungszahlen, doch 27% rechnen mit Zuwächsen.
Somit wird die Anzahl der Übernachtungen im kommenden Jahr
weiter steigen.
Quelle: vdr-service.de
7. Fristlose Kündigung
wegen privater Nutzung des Firmenhandys
Nutzt ein Arbeitnehmer sein Diensthandy wiederholt im großen
Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose
Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht in Kassel.
In dem Fall hatte ein Angestellter sein Firmenhandy wiederholt für
private Gespräche genutzt. Der Arbeitgeber mahnte in ab. Das
Handy stehe ihm nur für dienstliche Gespräche zur Verfügung.
Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für
ein privates Telefonat sei erlaubt, der Geschäftsleitung jedoch
zu melden und die Kosten dafür zu begleichen.
Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte.
Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter
das Handy weiterhin für 75 Telefonate privat
genutzt hatte und kündigte ihm daraufhin fristlos.
Zu Recht, entscheid jetzt das Gericht. Nachdem der Arbeitnehmer
trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es
dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis
bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Arbeitsgericht Kassel (Az.: 5 Ca 349/05)
Quelle: Der
Mobilitätsmanager
8. Kippt der EuGH den Verfall
von Urlaubsansprüchen bei Krankheit?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat derzeit in einem
Vorabentscheidungsverfahren zu klären, ob der Verfall von Urlaubsansprüchen
nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) europarechtskonform
ist. Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak
muss befürchtet werden, dass künftig jedenfalls langzeiterkrankte
Arbeitnehmer hohe Urlaubsansprüche aufbauen. Nach derzeitiger
deutscher Rechtslage verfallen Urlaubsansprüche spätestens
am 31.3. des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Im vorliegenden Fall hat die Generalanwältin Trstenjak in ihren
Schlussanträgen vom 24.1.2008 zum Ausdruck gebracht, dass sie
die deutschen Regelungen im BUrlG für unvereinbar mit der EG-Richtlinie
2003/88 hält, soweit dem Arbeitnehmer aufgrund Erkrankung Urlaubsansprüche
verfallen können. Sollte der EuGH dem folgen, hätte dies
für Arbeitgeber weitreichende, teure und absurde Konsequenzen:
Langzeiterkrankte Arbeitnehmer würden - ohne dass dem Arbeitgeber
die Arbeitskraft zugute käme - für jedes Jahr aufs Neue
den gesetzlichen Urlaubsanspruch erwerben.
Lesen Sie mehr: haufe.de
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