Newsletter 52 der HRworks - Redaktion - 20.02.2007

1. HRworks auf der CeBIT 2007
2. HRworks in der Presse - MIDRANGE Magazin
3. LAMY setzt auf HRworks - 123. Referenz
4. Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter
5. Gebühren für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt


1. HRworks auf der CeBIT 2007

Seien Sie dabei, wenn HRworks mit neuen Features auf der CeBIT in Hannover vom 15. bis 21. März 2007 präsentiert wird. Ob bereits Kunde oder Interessent wir freuen uns auf Sie! Nutzen Sie die Gelegenheit, HRworks unverbindlich kennen zu lernen oder zu testen und profitieren Sie von unseren erfahrenen Mitarbeitern, die Ihnen gerne individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen anbieten.
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Mehr dazu lesen Sie auf der HRworks Homepage unter diesem Link:
http://www.HRworks.de/Messen/


2. HRworks in der Presse - MIDRANGE Magazin

Das MIDRANGE Magazin berichtet in seiner Ausgabe 02/2007 von der "Schlankheitsdiät für die Personalabteilung", gemeint ist der Einsatz von Employee Self Service Systemen (ESS) wie HRworks:

"Drei Viertel der Personalleiter stöhnen über zu hohen Administrationsaufwand in ihrem Bereich, weil er Ihnen die Ressourcen für die eigentlich Wertschöpfenden Funktionen raubt. Immer mehr Unternehmen nutzen deshalb Employee Self Services (ESS), bei denen die Mitarbeiter selbst ihre Funktionen elektronisch erfassen". Daniela Berndhäuser von Kawasaki Motors Europe zum Beispiel spricht von einer "deutlichen Entlastung hinsichtlich der Arbeits- und Organisationskapazitäten", wenn Sie den Nutzen der eingesetzten ESS-Lösung HRworks beschreibt."

Auch "Der Handel" und die "Computerwoche" berichten über die Vorteile von HRworks, insbesondere als Mietsystem.

Die gesamten Artikel finden Sie auf der HRworks Homepage unter diesem Link: http://www.hrworks.de/Presse/Pressespiegel/Pressespiegel2007.html


3. LAMY setzt auf HRworks - 123. Referenz

Wir freuen uns, Lamy als neue Referenz gewonnen zu haben. Lamy ist mittlerweile unsere 123. Referenz von unseren knapp 500 Kunden. Das Familienunternehmen, das 1930 von C. Josef Lamy in Heidelberg gegründet wurde, setzt nun auf HRworks im Bereich Reisekostenabrechnung.
Seit 1952 gibt es die Marke LAMY, die ihre Innovationskraft bereits im ersten Jahr mit der völlig neuartigen Füllhalter-Serie LAMY 27 bewies. 1966 wurde dann mit dem LAMY 2000 die unverwechselbare Formensprache von Lamy, das Lamy Design, aus der Taufe gehoben.

Klicken Sie auf die HRworks Homepage um diese oder andere Referenzen zu sehen:
http://www.hrworks.de/Referenzen/Lamy.html


4. Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter

Bewirtet ein Unternehmer Geschäftspartner, dürfen grundsätzlich nur 70% der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben verbucht werden. Die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs betrifft Bewirtungen, die aus geschäftlichem Anlass durchgeführt werden. Dagegen sind Bewirtungskosten aus allgemeinem betrieblichem Interesse stets in voller Höhe Gewinn mindernd abziehbar. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter seines Unternehmens angesichts einer Betriebsveranstaltung oder bei einer Lehrgangsveranstaltung bewirtet. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter, sofern bei der Veranstaltung ausschließlich betriebsinterne Themen auf dem Tagesplan stehen, wie die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 1 K 1962/05).

Quelle: http://www.steuer-office.de/newsDetails?newsID=1168595298.85&chorid=00514699


5. Gebühren für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 9.November 2006 im Rahmen des Jahressteuergesetzes für 2007 eine Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO beschlossen.

Die Gebührenregelung betrifft den Sonderfall der "verbindlichen Auskunft" nach § 89 Abs. 2 AO, die eine - in der Regel langfristige - Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit - insbesondere für Investoren - zum Ziel haben. Diese Form von Auskünften spielt insbesondere im betrieblichen Bereich eine Rolle - nicht aber in normalen Steuerangelegenheiten. "Normale" Auskünfte sind wie bisher gebührenfrei. Wenn sich also ein Bürger im Finanzamt nach der künftigen steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte oder Abzug von Kinderbetreuungskosten) erkundigt, erhält er diese Auskunft auch weiterhin unentgeltlich.

Diese Bestimmung wird vor allem durch den Bund der Steuerzahler kontrovers diskutiert.
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/047.html
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-42/_nr-152/i.html


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