|
Newsletter 52 der HRworks - Redaktion - 20.02.2007
1. HRworks auf der CeBIT 2007
2. HRworks in der Presse - MIDRANGE Magazin
3. LAMY setzt auf HRworks - 123. Referenz
4. Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier
Mitarbeiter
5. Gebühren für verbindliche Auskünfte
beim Finanzamt
1. HRworks auf der CeBIT 2007
Seien Sie dabei, wenn HRworks mit neuen Features auf der CeBIT
in Hannover vom 15. bis 21. März 2007 präsentiert wird.
Ob bereits Kunde oder Interessent wir freuen uns auf Sie! Nutzen
Sie die Gelegenheit, HRworks unverbindlich kennen zu lernen oder
zu testen und profitieren Sie von unseren erfahrenen Mitarbeitern,
die Ihnen gerne individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
anbieten.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin und nehmen Sie noch heute Kontakt
mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie in Halle 06 Stand E31.
Jetzt Termin
vereinbaren!
Mehr dazu lesen Sie auf der HRworks Homepage unter diesem Link:
http://www.HRworks.de/Messen/
2. HRworks in der Presse - MIDRANGE Magazin
Das MIDRANGE Magazin berichtet in seiner Ausgabe 02/2007 von der
"Schlankheitsdiät für die Personalabteilung",
gemeint ist der Einsatz von Employee Self Service Systemen (ESS)
wie HRworks:
"Drei Viertel der Personalleiter stöhnen über zu
hohen Administrationsaufwand in ihrem Bereich, weil er Ihnen die
Ressourcen für die eigentlich Wertschöpfenden Funktionen
raubt. Immer mehr Unternehmen nutzen deshalb Employee Self Services
(ESS), bei denen die Mitarbeiter selbst ihre Funktionen elektronisch
erfassen". Daniela Berndhäuser von Kawasaki Motors Europe
zum Beispiel spricht von einer "deutlichen Entlastung hinsichtlich
der Arbeits- und Organisationskapazitäten", wenn Sie den
Nutzen der eingesetzten ESS-Lösung HRworks beschreibt."
Auch "Der Handel" und die "Computerwoche" berichten
über die Vorteile von HRworks, insbesondere als Mietsystem.
Die gesamten Artikel finden Sie auf der HRworks Homepage unter
diesem Link: http://www.hrworks.de/Presse/Pressespiegel/Pressespiegel2007.html
3. LAMY setzt auf HRworks - 123.
Referenz
Wir freuen uns, Lamy als neue Referenz gewonnen zu haben. Lamy
ist mittlerweile unsere 123. Referenz von unseren knapp 500 Kunden.
Das Familienunternehmen, das 1930 von C. Josef Lamy in Heidelberg
gegründet wurde, setzt nun auf HRworks im Bereich Reisekostenabrechnung.
Seit 1952 gibt es die Marke LAMY, die ihre Innovationskraft bereits
im ersten Jahr mit der völlig neuartigen Füllhalter-Serie
LAMY 27 bewies. 1966 wurde dann mit dem LAMY 2000 die unverwechselbare
Formensprache von Lamy, das Lamy Design, aus der Taufe gehoben.
Klicken Sie auf die HRworks Homepage um diese oder andere Referenzen
zu sehen:
http://www.hrworks.de/Referenzen/Lamy.html
4. Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier
Mitarbeiter
Bewirtet ein Unternehmer Geschäftspartner, dürfen grundsätzlich
nur 70% der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben verbucht
werden. Die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs betrifft Bewirtungen,
die aus geschäftlichem Anlass durchgeführt werden. Dagegen
sind Bewirtungskosten aus allgemeinem betrieblichem Interesse stets
in voller Höhe Gewinn mindernd abziehbar. Das ist beispielsweise
der Fall, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter seines Unternehmens angesichts
einer Betriebsveranstaltung oder bei einer Lehrgangsveranstaltung
bewirtet. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter, sofern bei
der Veranstaltung ausschließlich betriebsinterne Themen auf
dem Tagesplan stehen, wie die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
entschieden (Az. 1 K 1962/05).
Quelle: http://www.steuer-office.de/newsDetails?newsID=1168595298.85&chorid=00514699
5. Gebühren für verbindliche Auskünfte
beim Finanzamt
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 9.November 2006
im Rahmen des Jahressteuergesetzes für 2007 eine Gebührenregelung
für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO beschlossen.
Die Gebührenregelung betrifft den Sonderfall der "verbindlichen
Auskunft" nach § 89 Abs. 2 AO, die eine - in der Regel
langfristige - Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet.
Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen
Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden
und dauerhafte Planungssicherheit - insbesondere für Investoren
- zum Ziel haben. Diese Form von Auskünften spielt insbesondere
im betrieblichen Bereich eine Rolle - nicht aber in normalen Steuerangelegenheiten.
"Normale" Auskünfte sind wie bisher gebührenfrei.
Wenn sich also ein Bürger im Finanzamt nach der künftigen
steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für
den Weg zur Arbeitsstätte oder Abzug von Kinderbetreuungskosten)
erkundigt, erhält er diese Auskunft auch weiterhin unentgeltlich.
Diese Bestimmung wird vor allem durch den Bund der Steuerzahler
kontrovers diskutiert.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/047.html
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-42/_nr-152/i.html
Möchten Sie den Newsletter regelmäßig beziehen,
melden Sie sich bitte unter folgendem Link an:
http://www.HRworks.de/Newsletter
HRworks NEWSLETTER
ClassWare GmbH
Support Hotline: 09001-HRworks (09001-479 67 57) für 1,68 Euro/Minute
aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG
Tel.: 0800-HRworks (0800-479 67 57)
Fax.: 0761-479 54-99
eMail: kontakt@HRworks.de
http://www.HRworks.de/
Fragen, Anregungen oder Meinungen zu HRworks?
Senden Sie uns einfach eine eMail an kontakt@HRworks.de
Bitte beachten Sie auch das Forum.
Im Forum werden von Kunden und Besuchern der Homepage HRworks Themen rund
um das Thema HRworks und Personal diskutiert.
Bereits erschienene Newsletter:
|
|