| Newsletter 49 der HRworks - Redaktion - 05.09.2006
1. Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro
erhöht
2. Bahn Tickets mit dem Handy buchen
3. Spesenabrechnung kein Beleg für Anspruch auf Überstundenbezahlung
4. Kostenlose Eintrittskarten für die Zukunft Personal in Köln
5. Neues Geschäftsreisemagazin BizTravel
1. Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro
erhöht
Das "erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse"
vom 22.08.2006 legt fest, dass die Grenze für Kleinbetragsrechnungen
von bisher 100 EUR zum 1.1.2007 auf 150 EUR erhöht wird. Durch
Art. 9 des Gesetzes müssen Rechnungen, die nach dem 31.12.2006
für Umsätze ausgestellt werden, nicht alle im § 14
UStG vorgeschriebenen Angaben enthalten, um als ordnungsgemäße
Rechnung auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs anerkannt zu werden,
wenn sie nach dem 31.12.2006 bewirkt werden und deren Entgelt einschließlich
Umsatzsteuer 150 Euro nicht übersteigt. Sie müssen nur
folgende Mindestangaben enthalten: Den vollständigen Namen
und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
das Ausstellungsdatum, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände
oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, das Entgelt
und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung
oder sonstige Leistung in einer Summe, den anzuwendenden Steuersatz
oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für
die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Quelle:
Datev,
Bundesgesetzblatt
2. Neu-Handy Ticket: Bahn Tickets mit dem Handy buchen
Bis zu zehn Minuten vor der Abfahrt eines Zuges können Fahrkarten
mit dem Handy zum Normalpreis - mit oder ohne BahnCard-Ermäßigung
- gebucht werden. Dies gilt für die einfache Fahrt einer Person
innerhalb Deutschlands ab 51 Kilometer. Handy-Tickets sind nicht
erhältlich für Aktionspreise, für die Sparpreise
25 und 50 oder für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden.
Quelle:
Bahn
3. Spesenabrechnung kein Beleg für Anspruch auf Überstundenbezahlung
Reisekosten und Spesenabrechnungen der Firma sind grundsätzlich
kein Beleg für Ansprüche auf Zahlung geleisteter Überstunden.
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom
17.07.2006, Az. 1 Ca 9384/05 entschieden. Die Richter wiesen damit
die Klage eines Kraftfahrers gegen ein Speditionsunternehmen zurück.
Der Arbeitnehmer hatte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
auf Zahlung von rund 1000 Euro für geleistete Mehrarbeit an
zwölf Tagen geklagt und als Beweis mehrere Reisekostenabrechnungen
über diesen Zeitraum eingereicht. Laut Urteil ergibt sich aus
den Abrechnungen jedoch nicht, wie und wie viel er in dem fraglichen
Zeitraum gearbeitet hatte. Allein die Tatsache, dass Spesen und
Reisekosten verursacht wurden, reiche als Beweis für eine erbrachte
arbeitsvertragliche Tätigkeit noch nicht aus, so das Gericht.
Quelle:
Anwaltseiten
4. Kostenlose Eintrittskarten für die Zukunft Personal in Köln
HRworks, das browsergestützte Mitarbeiterportal, das den gesamten
Prozess von der Beantragung bis zur Abwicklung von Reisekostenabrechnungen,
Abwesenheiten- und Sachmittelverwaltung integriert, wird auf der
7. Zukunft Personal präsentiert.
Die Zukunft Personal ist die führende Fachmesse für das
Personalwesen und wird am 13. und 14. September 2006 in Köln
ausgerichtet. Erleben Sie HRworks live und vereinbaren Sie dazu
jetzt Ihren Wunschtermin. Wir senden Ihnen gerne eine kostenfreie
Eintrittskarte zu.
Eintrittskarte
und Wunschtermin
5. Neues Geschäftsreisemagazin BizTravel
BizTravel ist ein neues Magazin für alle, die Geschäftsreisen
planen und einkaufen. Es erscheint viermal im Jahr und richtet sich
vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Wie lassen sich die
Vorteile im Internet tatsächlich nutzen? Wie günstig sind
Billigflieger wirklich? Wann ist es besser, ein Reisebüro einzuschalten?
Wie lassen sich Hotel- und Flugpreise optimal aushandeln? Wie sollten
Reiserichtlinien erstellt werden? BizTravel gibt Tipps und Ratschläge,
die sich schnell umsetzen lassen - von der Assistentin über
Einkäufer und Travel Manager bis zum Geschäftsführer.
Sie möchten BizTravel regelmäßig erhalten? Hier
können Sie sich per Fragebogen für die kostenlose Belieferung
qualifizieren: http://www.biztravel-magazin.de
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