Newsletter 49 der HRworks - Redaktion - 05.09.2006

1. Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro erhöht
2. Bahn Tickets mit dem Handy buchen
3. Spesenabrechnung kein Beleg für Anspruch auf Überstundenbezahlung
4. Kostenlose Eintrittskarten für die Zukunft Personal in Köln
5. Neues Geschäftsreisemagazin BizTravel

1. Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro erhöht

Das "erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse" vom 22.08.2006 legt fest, dass die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von bisher 100 EUR zum 1.1.2007 auf 150 EUR erhöht wird. Durch Art. 9 des Gesetzes müssen Rechnungen, die nach dem 31.12.2006 für Umsätze ausgestellt werden, nicht alle im § 14 UStG vorgeschriebenen Angaben enthalten, um als ordnungsgemäße Rechnung auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs anerkannt zu werden, wenn sie nach dem 31.12.2006 bewirkt werden und deren Entgelt einschließlich Umsatzsteuer 150 Euro nicht übersteigt. Sie müssen nur folgende Mindestangaben enthalten: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe, den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Quelle:
Datev, Bundesgesetzblatt

2. Neu-Handy Ticket: Bahn Tickets mit dem Handy buchen

Bis zu zehn Minuten vor der Abfahrt eines Zuges können Fahrkarten mit dem Handy zum Normalpreis - mit oder ohne BahnCard-Ermäßigung - gebucht werden. Dies gilt für die einfache Fahrt einer Person innerhalb Deutschlands ab 51 Kilometer. Handy-Tickets sind nicht erhältlich für Aktionspreise, für die Sparpreise 25 und 50 oder für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden.

Quelle:
Bahn

3. Spesenabrechnung kein Beleg für Anspruch auf Überstundenbezahlung

Reisekosten und Spesenabrechnungen der Firma sind grundsätzlich kein Beleg für Ansprüche auf Zahlung geleisteter Überstunden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 17.07.2006, Az. 1 Ca 9384/05 entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Kraftfahrers gegen ein Speditionsunternehmen zurück. Der Arbeitnehmer hatte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf Zahlung von rund 1000 Euro für geleistete Mehrarbeit an zwölf Tagen geklagt und als Beweis mehrere Reisekostenabrechnungen über diesen Zeitraum eingereicht. Laut Urteil ergibt sich aus den Abrechnungen jedoch nicht, wie und wie viel er in dem fraglichen Zeitraum gearbeitet hatte. Allein die Tatsache, dass Spesen und Reisekosten verursacht wurden, reiche als Beweis für eine erbrachte arbeitsvertragliche Tätigkeit noch nicht aus, so das Gericht.

Quelle:
Anwaltseiten


4. Kostenlose Eintrittskarten für die Zukunft Personal in Köln

HRworks, das browsergestützte Mitarbeiterportal, das den gesamten Prozess von der Beantragung bis zur Abwicklung von Reisekostenabrechnungen, Abwesenheiten- und Sachmittelverwaltung integriert, wird auf der 7. Zukunft Personal präsentiert.
Die Zukunft Personal ist die führende Fachmesse für das Personalwesen und wird am 13. und 14. September 2006 in Köln ausgerichtet. Erleben Sie HRworks live und vereinbaren Sie dazu jetzt Ihren Wunschtermin. Wir senden Ihnen gerne eine kostenfreie Eintrittskarte zu.
Eintrittskarte und Wunschtermin


5. Neues Geschäftsreisemagazin BizTravel

BizTravel ist ein neues Magazin für alle, die Geschäftsreisen planen und einkaufen. Es erscheint viermal im Jahr und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Wie lassen sich die Vorteile im Internet tatsächlich nutzen? Wie günstig sind Billigflieger wirklich? Wann ist es besser, ein Reisebüro einzuschalten? Wie lassen sich Hotel- und Flugpreise optimal aushandeln? Wie sollten Reiserichtlinien erstellt werden? BizTravel gibt Tipps und Ratschläge, die sich schnell umsetzen lassen - von der Assistentin über Einkäufer und Travel Manager bis zum Geschäftsführer.
Sie möchten BizTravel regelmäßig erhalten? Hier können Sie sich per Fragebogen für die kostenlose Belieferung qualifizieren: http://www.biztravel-magazin.de


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